Nebenjob bei Umschulung?

  • Hallo,
    weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ich zur Mehraufwand-Entschädigung, die ich für eine vorauss. demnächst beginnende Umschulung erhalte, ein Mini-Nebeneinkommen habe (ca. 100,00/mtl.).
    Meine zuständige Bearbeiterin in Geldangelegenheiten ist leider nicht sehr auskunftfreudig :o
    Vielen Dank im Vorraus...falls wer was weiß dazu :)

  • Hallo,


    ob deine SB auskunftsfreudig ist oder nicht hat dich im enddefekt nicht zu interessieren. Fakt ist: Laut Gesetz muss Sie Auskünfte erteilen.
    Die Behörde muss dir in allen Sach- und Rechtsfragen Auskunft erteilen, die für dich " von Bedeutung sein können." § 15 abs. 2 SGB I) Wenn Auskünfte verweigert werden kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.


    Wenn du neben deiner Umschulung einen Nebenjob zeitlich vereinbaren kannst, dann darfst du diesen auch ausüben. Wichtig dabei: unbedingt dem Amt melden.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!