Hallo,
weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ich zur Mehraufwand-Entschädigung, die ich für eine vorauss. demnächst beginnende Umschulung erhalte, ein Mini-Nebeneinkommen habe (ca. 100,00/mtl.).
Meine zuständige Bearbeiterin in Geldangelegenheiten ist leider nicht sehr auskunftfreudig
Vielen Dank im Vorraus...falls wer was weiß dazu
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Hallo,
ob deine SB auskunftsfreudig ist oder nicht hat dich im enddefekt nicht zu interessieren. Fakt ist: Laut Gesetz muss Sie Auskünfte erteilen.
Die Behörde muss dir in allen Sach- und Rechtsfragen Auskunft erteilen, die für dich " von Bedeutung sein können." § 15 abs. 2 SGB I) Wenn Auskünfte verweigert werden kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.Wenn du neben deiner Umschulung einen Nebenjob zeitlich vereinbaren kannst, dann darfst du diesen auch ausüben. Wichtig dabei: unbedingt dem Amt melden.
Liebe Grüße
Kätzchen35
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