Hallo an alle,
ich habe einen Antrag auf HartzIV gestellt und habe einen Minijob mit "reingebracht" (sehr geringer Verdienst, würde ich aber sehr, sehr gern behalten ).
Nun frage ich mich, ob ich (weil ich ja verpflichtet bin, alle zumutbare mir angebotene Arbeit, bspw. einen Vollzeitjob, anzunehmen,) den Minijob deswegen kündigen muss, weil ich in diesem an zwei festen Tagen die Woche arbeite- das wäre ja nicht vereinbar mit einem Vollzeitjob. Wie siehts aus??? Sollte die mir angebotene Arbeit "vorgehen" und sollte ich gezwungen sein, den Minijob zu kündigen, wie kann ich mich dagegen wehren??? Kann ich darauf bestehen, dass mir ein zum Minijob passender Teilzeitjob angeboten wird??? Danke im Voraus für Eure Antworten.
Till.