Umzug

  • Hallo,



    ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworte.


    Momentan wohne ich in einer ländlichen Gegend nähe Regensburg. Hier ist kaum Arbeit zu finden daher ziehe ich nun nach München. Ich habe dort einen 400? Job ergattert und kann ab März ganztags arbeiten.


    Nach Rücksprache mit der ARGE in München zahlen die mir die Miete bis 390? kalt + Nebenkosten + Kaution. Die ARGE Regensburg zahlt den Umzug (Kostenvoranschläge von Speditionen habe ich auch schon eingeholt, die ARGE sucht sich angeblich den günstigsten raus. Voraussetzung war ein Arbeitsvertrag und den habe ich schon in Händen. Heute habe ich die Zusage für meine Wohnung erhalten.


    Wie gehe ich nun weiter vor? Reicht es wenn ich den bisherigen Bewilligungsbescheid von Miete und Grundsicherung (läuft noch bis Ende November) in München vorlege damit die Zahlungen weiterlaufen? Klar, die neue Miete muss natürlich berichtigt werden. Hier auf dem Land belief sie sich inkl. NK auf 311?, in München inkl. NK auf 585?. Ich bewohne in München ein Appartment mit 45qm da ich alleine lebe.


    Könnt ihr mir sonst noch Tips geben auf was ich jetzt besonders achten muss damit die Bezüge ohne Unterbrechung weiterlaufen bis ich im März Vollzeit arbeiten kann?


    Danke erstmal


    Bellaria

  • Hallo Bellaria,


    ersteinmal Glückwunsch zur gefundenen Arbeit!!!!


    Also, die ARGE München kann mit deinem "alten " Bewilligungsbescheid in der Regel nichts anfangen, denn dort wird neu berechnet. Das heißt du musst dort einen neuen Antrag stellen.
    Aufpassen, trotz Genehmigung des Umzugs, musst du dir auch die neue Wohnung von München genehmigen lassen und zwar schriftlich, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
    Wenn du alle Kosten der Miete für die neue Wohnung hast und per Mietvertrag nachweisen kannst, dann umgehend einen neuen Antrag auf ALG II in München stellen, so das dann alles Reibungslos klappt.


    Ich wünsche dir viel Erfolg in deiner neuen Arbeit.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!