Umzug aus familiären gründen

  • Hallo !
    Ich (ALG II-Empfänger) möchte gerne aus familiären gründen von flensburg (hier wohne ich alleine) nach dresden (in die wohnung meines zwillingsbruders) umziehen, wo wir sicher eine bedarfsgemeinschaft bilden würden, was auch nicht das problem wäre. meine frage ist, kann die ARGE einen Umzug ablehnen ? brauche ich also zwangsläufig die zustimmung der ARGE ? insgesamt wäre die neue wohnung umgerechnet auf zwei personen billiger !


    vielen dank für eure infos !