Hartz IV trotz Unterhalt??

  • Hallo,


    ich habe eine ziemlich wichtige Frage, und zwar hab ich ein Problem. Wär nett, wenn ihr mir helfen könntet.
    Und zwar habe ich eine Ausbildung abgebrochen, da sie mir nicht gefallen hat. Ich habe von meinem Vater Unterhalt bekommen.
    Bekomme von ihm aber eigentlich nur Unterhalt, wenn ich eine Ausbildung mach, da ich aber nichts mit ihm zu tun habe, weiss er nichts davon, dass ich die Ausbildung abgebrochen habe und zahlt natürlich weiter-bis nächstes Jahr Oktober voraussichtlich!
    Ich wohne in einer WG (zu 2t). Zahle meine Miete etc., alles selber, da meine Mutter mich leider nicht unterstützen kann. Ausserdem bekomme ich noch 154Euro Kindergeld.
    Das heisst ich habe im Monat 553Euro, davon ist die Miete alleine schon 400Euro!
    Meine Mutter hat mir vorgeschlagen, ins Arbeitsamt zu gehen und ich soll Hartz IV beantragen. Glaubt ihr, dass ich überhaupt Hartz IV bekomme? Trotz Unterhalt? Meine Mutter hat auch gemeint, dass ich einfach nicht angeben soll, dass ich Unterhalt bekomme. Aber man muss doch Kontoauszüge abgeben oder?


    Wisst ihr darüber Bescheid?


    Liebe Grüße
    lünn

  • Hallo,


    na liebe luenn..................wenn da mal nicht der Schuss nach hinten los.
    geht.


    Kleine Anmerkung: Leider stößt du bei mir auf unverständniss im Bezug auf Lehre abbrechen. Auch wenn man nicht ganz so glücklich ist mit seiner Ausbildung, sollte man, gerade in der heutigen Zeit, durchhalten und diese zu ende bringen. Wenn nichts mehr geht, dann sollte man sich vor Abbruch etwas anderes suchen um einen graden Übergang zu haben. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln..........sorry.


    So nun aber zu deinen Fragen:
    1. Dein Vater ist nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn du deine Ausbildung machst, du hast diese Abgebrochen, folglich ist er auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Im Härtefall ist das Betrug was du da betreibst, du lässt deinen Vater unwissendlich weiter zahlen, obwohl er dazu nicht mehr verpflichtet ist.............eben wegen Abbruch deiner Lehre.


    2. Solltest du ALG II beantragen, kann es gut Möglich sein, das du für 3 Monate ersteinmal gesperrt wirst, also nix bekommst. Grund: Abbruch der Lehre durch Dich!


    3. Die Aussage deiner Mutter, einfach die Unterhaltszahlungen nicht beim Amt anzugeben ist eine frechheit und dem solltest du NICHT so folgen. (Sorry, wer solch eine Einstellung hat, sollte NIX bekommen). Unterhaltszahlungen sind anzugeben, den diese stellen Einkommen dar.


    Was abschießend zu den KdU zu sagen ist. Nun ich finde deinen Anteil bei einer 2er WG ziehmlich hoch. das hieße ja Die Wohnung würde 800 Euro für 2 Personen kosten?!.........Hammer! Soweit ich das aus deinen Zeilen beurteilen kann grenzt dies an unangemessenheit. Sollte allerdings ALG II gewährt werden, dann müssen die tatsächlichen KdU bis zu 6 Monaten übernommen werden, danach wird nur noch nach angemessenheit gezahlt.


    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen..................und bitte nicht böse sein, das ich hier mal meine Meinung geschrieben habe, aber vielleicht ist es ja mal ein denkanstoss für dich.


    Ich wünsche dir alles lieben!
    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hola,
    ich muß meinem GROSSEN Kätzchen mal wieder zustimmen in allem was sie gesagt hat.Das was deine Mutter gesagt hat ist wirklich voll daneben.Was die Sperre angeht,die wirst du sehr wahrscheinlich auch bekommen.Aber ich heiße WIDERSPRUCH mit zweiten Vornamen und ich glaube das ich dir helfen könnte.Vorausgesetzt du erzählst mir mal deinen Grund warum du deine Lehre abgebrochen hast.Wenn du es nicht ins Forum stellen willst meld dich per PN.


    liebe Grüße,schronny

  • @ schronny, :)........komm her und lass dich mal kräftig wuscheln


    widerspruch gegen Sperre: Grund der Sperre Abbruch der Lehre?


    Nun da hieße ich allerdings "Richter" und würde dies nicht durchgehen lassen, nur weil es dem jungen Mädchen nicht gefallen hat.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • @Kätzchen
    Habe zurückgeschrieben.Lese mal lieber deine PN bevor du mein Widerspruch ablehnst.Wir wissen das sie kein Spass an ihrer Lehre hatte aber ich denke und hoffe das Amt weiß es noch nicht.Und du hast ja vorher die Möglichkeit dich zu der bevorstehenden Sperrung zu äussern.Und da kommt dann mein Part.Deshalb soll sie mir mal alles erzählen und dann schauen wir mal.


    liebe Grüße,schronny

  • also es ist so, dass ich meine lehre abgebrochen hab, da sie eine schulische war und ich keine berufsschule hab, der chef mich fertig gemacht und ich letzendlich kein anerkannten ihk abschluss habe deshalb will ich keine 2 jahre einfach so vergehen lassen, ohne dass ich was danach habe. hoffentlich verständlich.
    das zu meinem dad ist eine lange vorgeschichte. ich musste ihn vreklagen, da er mir nicht zahlen wollte.. das ging 1,5jahre hin und her bis ich endlich geld bekam...deshalb die meinung von euch, macht mich ziemlich fertig, weil mein dad mich damals auch fertig gemacht hat und er meinte, er will nichts mehr mit mir zu tun haben, wenn ich ihn verklag, aber was sollte ich tun? soll ich von nichts leben??


    also bekomm ich erstmal eine sperre??
    3monate? und dann zahlen sie? unterhalt muss ich angeben? wegen den kontoauszügen!? oder?
    und glaubt ihr, ich bekomm etwas und wenn ja könnt ihr schätzen wieviel? kennt euch ja anscheinend schon gut aus...


    lg

  • und die wohnung ist 63qm groß 2 zimmer + wohnküche, münchen innenstadt !
    meine mitbewohnerin hat ein größeres zimmer.. sie zahlt 360 ich zahl 320
    insgesamt 685, dazu strom und gas 66euro


    also zahl ich für die wohnung warm 360euro! ist nicht so teuer, wie gesagt wohn in münchen in der stadt.


    lg


  • Geschätzt könntest du eventuell Anspruch auf ca. 180 - 190 Euro ?? haben

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  • Wie bist du denn Krankenversichert? Noch über deine Mutter?


    Wenn ja, dann probier es dochmal mit einem Antrag auf Wohngeld. Dies ist eine Leistung ist eine vorranginge Leistung zum ALG II....

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • was hat das damit zu tun wo ich krankenversichert bin?
    weisst du wieviel man bekommt hartz IV?


    das problem ist, meine mitbewohnerin ist schon verheiratet..kroatin wohnt aber nicht bei ihrem mann, ist aber dort gemeldet und hier nicht, mein nächstes problem:( man echt
    und dann muss ich sicher den mietsvertrag und so abgeben oder und den untermietsvertrag von ihr, überprüfen die dann ob sie hier wohnt? oder wie ist das.. scheisse echt

  • ...wer sagt eigentlich das du mit einer schulischen Ausbildung kein Abschluß bekommst?Vielleicht sagst du mal was das für eine Ausbildung ist.Jede mir bekannte Ausbildung ob schulisch oder handwerklich wird staatlich geprüft.Die IHK prüft halt nur die handwerklichen Ausbildungen.Und soweit wie mir bekannt ist,kommen schulische Prüfung von irgendeinem staatlichen Amt aus Stuttgart-also ebenfalls staatlich geprüft.Wo war also jetzt dein Problem?Ok das mit deinem Chef könnte man ausschmücken und auf Mobbing hinauslaufen lassen.Ist auf jeden Fall ein guter Kündigungsgrund.Andererseits könnte man sagen das du mit den schulischen Anforderungen nicht klargekommen bist und demzufolge keine Aussicht auf einen Abschluss hattest.Jetzt stell diesen Antrag und probiere dir auf Grund der gegebenen Stichpunkte was einfallen zu lassen.Solltest du nicht weiterkommen melde dich per PN,dann schreibe ich dir etwas,nur das geht hier nicht im Forum.Ich glaube das fällt unter Rechtsberatung.
    liebe Grüße,schronny