Lehrling und eigene Wohnung

  • Hallo miteinander,
    habe eine Frage zum Thema , Lehrling und eigene Wohnung


    Meine Tochter ist 17 Jahre, hat jetzt eine Lehre begonnen, z.Z. wohnt sie noch bei mir und meinen Partner, wir sind alle beide Hartz 4 Empfänger,
    Wir haben eine 4 - Raum Wohnung , 70 qm, 3 Mädels , 17,11 und 1 Jahr und ein Bub von 14 Jahren und 2 Kinderzimmer, die jüngste schläft z.Z. noch im Schlafzimmer. Auf die Dauer ist das auch nicht gut. Die Kinderzimmer haben eine Größe von 6m x 2m ,pro Zimmer,
    Meine Tochter möchte gern eine Wohnung haben , 1- Raum , ihr Lehrlingsverdienst liegt bei 260 Euro Netto im Monat. Beim Amt für Grundsicherung sagte man mir , das sie keine Wohnung bekommen würde, weil sie noch unter 25 Jahren ist. Das Problem ist , das ich nicht 3 Mädels in 1 Zimmer unter bekomme und das sie auch teilweise im Schichtsystem, Früh und Spätschicht arbeiten müste und mit dem Bub kann ich sie auch nicht in einem Zimmer unterbringen.
    Meine Frage : Hat hier das Amt für Grundsicherung Recht und meine Tochter muß noch bei uns wohnen bleiben , bis sie 25 Jahre alt ist oder gibt es hier auch eine andere Regelung ???


    Bedanke mich schon Mal für ein Kommentar


    Mit freundlichen Grüßen


    Mona

  • Hallo Mona,


    leider ist das so, alle U25 jährigen dürfen nicht ausziehen.
    Mal anders gerechnet, wovon soll denn deine Tochter die Miete zahlen, bei 260 Euro Ausbildungsvergütung???
    Ich habe allerdings völliges Verständnis für euer "Raumproblem". 70m² für 6 Personen....sehe ich das richtig? das ist mehr als klein :( Ich würde diesbezüglich mal mit dem Amt reden. stellt mal einen Antrag auf Umzug in eine größere, angemessene Wohnung. Für einen 6 Personenhaushalt stünden euch ca. 120 m². Wenn du mir mal mitteilen würdest wo du wohnst, könnte ich mal schauen wie dort die angemessenen Kosten für KdU liegen.


    Nochmal, klar ist, da es das Gesetzt so hergibt, U25 jährige dürfen NICHT ohne Zustimmung des Amtes ausziehen. Tuen sie es trotzdem, zahlt das Amt KEINE KdU.
    Für einen Auszug der U25 müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
    Das hier ein "Raumproblem" vorliegt reicht dem Amt wohl nicht aus.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hola kleine Mietzekatze,
    ..irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen,denn gerade weil die Eltern bis 25 die Fürsorge habe,glaube ich das das Einverständniss der Eltern reicht damit die Kleine ausziehen kann.Ich kann mich erinnern das meine Mutter meinen ersten Mietvertrag mit unterschrieben hat.Ich bin auch mit 17 ausgezogen.


    Als die Eltern den Hartz4 Antrag gestellt haben wurde doch der Bedarf der Eltern berechnet.Sprich sie mußten die Kinder mit angeben.Folglich bekommen die Eltern Geld für ihre Kinder und wenn eines auszieht muß das Amt doch weniger zahlen,da dann für das Mädchen andere Leistungsabteilungen zuständig sind.Die Kleine macht eine Ausbildung.Wenn das Amt sagt nein sie muß zuhause wohnen bleiben würde man doch der Ausbildung eines Jugendlichen im Wege stehen und das kann ich mir mal garnicht vorstellen.


    Also ich glaube das sie mit Einverständniss der Eltern ausziehen darf um ihre Ausbildung zu machen.Die Eltern müssen nur dem Amt melden das eine Tochter ausgezogen ist und eine Ausbildung macht.Sie kriegen dann halt etwas weniger Geld.


    Mit der Wohnung würde ich mich auch mal erkundigen kann mir gut vorstellen das das kein Leben ist.


    Liebe Grüß,schronny