Hallo miteinander,
habe eine Frage zum Thema , Lehrling und eigene Wohnung
Meine Tochter ist 17 Jahre, hat jetzt eine Lehre begonnen, z.Z. wohnt sie noch bei mir und meinen Partner, wir sind alle beide Hartz 4 Empfänger,
Wir haben eine 4 - Raum Wohnung , 70 qm, 3 Mädels , 17,11 und 1 Jahr und ein Bub von 14 Jahren und 2 Kinderzimmer, die jüngste schläft z.Z. noch im Schlafzimmer. Auf die Dauer ist das auch nicht gut. Die Kinderzimmer haben eine Größe von 6m x 2m ,pro Zimmer,
Meine Tochter möchte gern eine Wohnung haben , 1- Raum , ihr Lehrlingsverdienst liegt bei 260 Euro Netto im Monat. Beim Amt für Grundsicherung sagte man mir , das sie keine Wohnung bekommen würde, weil sie noch unter 25 Jahren ist. Das Problem ist , das ich nicht 3 Mädels in 1 Zimmer unter bekomme und das sie auch teilweise im Schichtsystem, Früh und Spätschicht arbeiten müste und mit dem Bub kann ich sie auch nicht in einem Zimmer unterbringen.
Meine Frage : Hat hier das Amt für Grundsicherung Recht und meine Tochter muß noch bei uns wohnen bleiben , bis sie 25 Jahre alt ist oder gibt es hier auch eine andere Regelung ???
Bedanke mich schon Mal für ein Kommentar
Mit freundlichen Grüßen
Mona