moin mach zu zeit eine ausbildung in einer behinderten werkstatt noch so ungefähr 5 monate und dann wenn ich fertig dann habe ich 2 jahre rum meine frage ist weil wenn ich die 5 monate rum habe will ich iner andren stadt umziehen und wie siehst es aus krich ich dann hartz 4 und könnte dann auf wohnungsgeld verlangen weil will dann wenn ich umgezogen bin da iner andren stadt mir ein job suchen .
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Hola,
ich nehme mal an das es sich bei deiner Ausbildung um eine ganz normale Lehre handelt die von der IHK geprüft wird?Ich frage nur,weil sich 2 Jahre für eine Ausbildung recht wenig anhört,es sei denn du hast eine Ausbildungsverkürzung.Wenn ich jetzt mal davon ausgehe,erfüllst du die Anforderung von ALG1.Das heißt,du must garkein Hartz4 beantragen sondern ALG1.Hat einen Vorteil,es gibt mehr Geld.Ich glaube,du kriegst dann 60%von deinem Lohn,den du im letzten Jahr deiner Lehre bekommen hast.Aber ich denke,das AA wird dir dann schon den richtigen Antrag geben.Du solltest dich nur entscheiden wegen deinem Umzug,denn du must Leistungen dort beantragen wo du wohnst oder wohnen willst.
Was das Wohngeld betrifft,bei der ALG2-Berechnung ist ein Mietzuschuß mit dabei und somit kriegst du als Hartz4-Empfänger kein Wohngeld.Aber wie schon gesagt wenn ich von deinen Informationen ausgehe müßtest du ALG1 bekommen.
Gruß,schronny
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