Riesenproblem : Amt verweigert Zustimmung zum Umzug

  • Wir haben ein Riesenproblem :
    Ich bin nach Berlin gezogen,und wollte hier mit meiner Freundin zusammen ziehen.
    Ich bin selbst ALG I-Empfänger,meine Freudin ALG II-Empfängerin.
    Probleme bezüglich "Einstandsgemeinschaft" befürchten wir weniger, da wir ja jetzt gerade erst zusammen ziehen,und nicht,wie SGBII §7,3a bereits ein Jahr zusammen leben, und auch keiner der anderen Punkt des § 3 a auf unseren Fall zutrifft, wir natürlich auch keine gemeinsamen Konten,Versicherungen oder ähnliches haben.


    Bereits vor etwa 3 Monaten rief meine Freudin beim zuständigen Call-Center der Jobcenters an,und fragte an,was sie bei einem Umzug tun müsste.
    Man antwortete ihr,dies sei kein Problem,sie müsse nur ein Wohnungsangebot vorlegen,und wichtig sei,dass die neue Miete unterhalb der jetzigen Miete liege.
    Wir haben eine schöne Wohnung gefunden,und da sie davon ausging,dass es sich bei der zuständigen Genehmigung durch das Amt nur um eine Formalie handele,kündigte sie ihre alte Wohung,und schickte dem Amt einen Kopie des Untermietvertrages,noch ununterschrieben,zu.
    (Ich bin Hauptmieter der Wohung,sie Untermieterin.)
    Nun kam vom Amt ein Bescheid- der Antrag ist abgelehnt !!!
    Natürlich werden wir Widerspruch einlegen- immerhin steht sie ja nun ohne Wohnung da,denn der alte Mietvertrag lief aufgrund der Kündigung zum 31.08.aus.
    Wer kann uns nützliche Tipps und Hinweise geben ??
    Vielen Dank im Voraus.


    Außerdem nochmal ein dickes Lob an dieses Forum-
    finde ich toll,dass es so etwas gibt.



    Liebe Grüße aus Berlin
    sendet AndiLinks

  • Hallo AndiLinks,



    hm hm hm..............im allgemeinen sollte man sich NICHT auf telefonische Auskünfte verlassen. In diesem Fall hätte sich deine Freundin die Genehmigung zum Umzug schriftlich geben lassen sollen, das ist immer wichtig. Ebenso wie die schriftl. Zustimmung der neuen Wohnung.


    Ihr könnt es versuchen in Widerspruch zu gehen, wird aber schwierig werden, da ich mir vorstellen kann, das das Amt von der angebelichen telefonischen Auskunft nichts mehr weis...........du verstehst was ich meine? Die werden allles abstreiten. Deine Freundin hat nichts schriftliches in der Hand.


    Lass euch hier mal von einem RA beraten. Vorab könnt ihr bei eurem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, damit ist die Beratung durch einen Ra kostenfrei.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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