Hallo,
ich (Vater) hatte bis 31.Aug mit meinem Sohn 21, eine Bedarfsgemeinschaft. Ich war in Umschulung und er beim Bund, beide Arbeitslos.
Mein Sohn hat seit Heute Arbeit. Ich muß zum Oktober einen neuen Antrag stellen. Fällt er nun noch in meine BG? Er wohnt ja weiterhin bei mir. Wieviel wird von seinem Verdienst angerechnet? bzw mir abgezogen?
Ich hab mich dusselig gesucht im Netz und nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Bemühungen
ako