Abzug von zu leistenden Unterhalt auf das Einkommen?

  • Hallo zusammen,


    Meine Freundin und ich sind wohl eine Bedarfsgemeinschaft, da wir seit kurzen zusammengezogen sind.


    Ich verdiene und zahle an meine geschiedene Exfrau für meine Kinder aus der Ehe Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (400,-). Außerdem habe ich wegen der Ausübung meines Umgangsrechts Fahrtkosten (alle 14 Tage je 300km für's Holen und Bringen der Kinder - meine Ex bezieht selbst ALGII).


    Wenn wir jetzt für meine Freundin ALG II beantragen, können wir die Unterhalts und Umgangskosten von meinem Gehalt abziehen?


    Gruß,
    Yosh

  • Hallo Yosh,


    der Kindesunterhalt ist abzugsfähig. Bei den Umgangskosten.........nun ich würde es probieren, meine aber nein. Es gab diesbezüglich, glaube ich, mal einen Beschluss eines Sozialgerichtes, das auch diese zu berücksichtigen sind, bin mir aber nicht so ganz sicher. Müsste selber nochmal nachschauen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    hab mich zum Thema Umganskosten nochmals schlau gemacht. Es gibt zwei Entscheidungen von SG (Hannover S52 SO 37/05ER und Schleswig S2 AS 52/05 ER), die die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrecht zuerkannt haben.
    Also mein Vorschlag dahingehend, einfach diese Kosten angeben und abwarten was passiert. Bei Ablehnung Widerspruch einreichen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!