Anspruch auf Nachzahlung

  • Guten Morgen.


    Ich hätte da mal eine Frage.
    Hat man generell einen Anspruch auf eine Nachzahlung von Leistungen wenn das Amt mal über einen längeren Zeitraum, ohne angabe von Gründen, nicht zahlt?


    Problematik ist folgendes:
    Ein guter Freund von mir ist Hartz IV - Empfänger.
    Vor etwas mehr als einem halben Jahr hat er einen Hartz IV Antrag abgegeben und für einen Zeitraum von 6 Monaten einen Bewilligungsbescheid bekommen. Nach 3 Monaten hat dann das Amt (in seinem Fall die Stadt) die Zahlungen eingestellt, ohne dafür einen Grund anzugeben.
    Da hat er sich wohl ersteinmal gedacht, die hätte irgendwelche Probleme mit den Zahlungen und würden sich nur verspäten. War aber nicht. Bei Ämtern ist er, sagen wir mal, ein zurückhaltender Typ und wartet erstmal ab bevor er was unternimmt und wenn, dann auch nur zögerlich. Für manchen strahlt die "Obrigkeit" eben einen gewissen "Respekt" aus. Ich schätze er hatte einfach nur Schiss.
    Auf jeden Fall hat er erst etwas unternommen als von seinem Vermieter die erste Mahnung vorlag. Ging zum Amt, hat sich aber mit Sprüchen wie "die Zahlung wird innerhalb der nächsten Woche auf ihrem Konto eingehen" abspeisen lassen. Aber nichts ist passiert. Schließlich haben sie ihm vor zwei Wochen den Strohm abgeschaltet und ohne seine Verwandtschaft hätte er bis heute noch keinen Strom wieder.


    Dann kam dann vor einem Monat der Antrag auf Verlängerung, den er auch umgehend ausgefüllt und beim Amt abgegeben hat. Die erste Zahlung kam dann jetzt, Ende August.


    Besteht für ihn noch irgendeine Möglichkeit die ausstehenden Leistungen noch einzufordern oder hat er aufgrund seiner eigenen Nachlässigkeit die sprichwörtliche Arschkarte gezogen?


    Gesetz den Fall das "Ja", kann er dann zumindest noch die ausstehenden Mieten und Nebenkosten einfordern, damit er wenigstens nicht auf denen sitzen bleibt?


    Ich weis, es klingt unwahrscheinlich das man 3 Monate lang ohne Geld auskommen kann, aber glücklicherweise hatte er ja für Nahrungsmittel noch seine OMA-Bank in der Nähe. ;)


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Bis dann


    Alien01

  • also anspruch auf nachzahlung hat er auf jeden fall! allerdings wird er die frage beantworten müssen warum er sich nicht früher gemeldet hat!!!!


    er muss mit seinen Kontoauszügen der letzten monate (d.h. der auszug auf dem der letzte geldeingang steht und die folgenden) zum amt gehen und damit belegen dass er kein geld mehr bekommen hat! er muss auf jeden fall so schnell wie möglich dahin!!!!


    tret ihm in den hintern oder fahr mit ihm zusammen dahin. du darfst zwar nicht mit rein aber so hast du wenigstens die gewissheit das er da war!!!!

  • Guten Morgen.


    ............... Nach 3 Monaten hat dann das Amt (in seinem Fall die Stadt) die Zahlungen eingestellt, ohne dafür einen Grund anzugeben.


    Alien01



    Ein Zahlungseinstellung ohne angaben von Gründen ist rechtswidrig. Das Amt MUSS einen schriftl. Bescheid mit Angaben von Gründen erlassen.


    Dies scheint wohl hier nicht der Fall gewesen zu sein. Hier ist umgehend Handlungsbedarf. Dein Bekannter sollte so schnell wie möglich einen RA für Sozialrecht einschalten. Vorab soll er beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen (kostet 10 Euro) und mit diesem dann ab zum RA


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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