Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob die Vermögensgrenzen auch bei Alleinerziehenden in Elternzeit gelten? Damit meine ich: muß ich mein Erspartes bis zum erlaubten Vermögenshöchstbetrag aufbrauchen? Oder sind in diesem Fall (wg. Elternzeit, denn arbeitslos bin/war ich ja nie, mein Arbeitsvertrag läuft weiter und in spät. 3 Jahren arbeite ich wieder) andere Höchstbetrage an Vermögen erlaubt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
anne