Auto

  • Hallo zusammen,


    ich werde demnächst HArtz IV beantragen müssen und hätte da bezgl. Auto ein Frage.


    Man darf ja nur ein 'angemessenes' Auto da nicht mehr als 5000 ? Zeitwert hat besitzen. Was mache ich also wenn man ein Auto besitzt, das mehr als 5000 ? Zeitwert hat. Muss ich es verkaufen und mir ein angemesseners Auto zulegen. Was mache ich mit dem erzielten Überschuß.
    Kann ich das ganze umgehen, indem ich das Auto einfach abmelde.

  • Hallo,


    bevor Du Dir diese Gedanken machst, rechne mal durch wieviel Dein Auto wert ist.
    Stelle dann fest wieviel sonstiges Vermögen Du hast.
    Es gibt Freibeträge von Vermögen, die Du besitzen darfst:
    150? x Lebensalter, mindestens 3100? + 750? für dringende Anschaffungen.
    Wenn Du also 30 Jahre alt bist, 150x30 = 4500+750=5250? Freibetrag.
    Wenn Du außer Deinem Auto kein Vermögen hast, darf dieses Auto 10250? wert sein, ohne das es angetastet wird. 5000? darf ein Auto grundsätzlich wert sein + den allgemeinen Vermögensfreibetrag.


    Reicht das aus?


    Gruß


    Jones

  • Hallo,


    zuerst mal danke für die schnelle Antwort.


    Also ich bin 40 Jahre alt und mein Auto ist nach letzten Rechnungen noch ca. 17000 ? wert (BMW Z3, Bj 2002). Du siehst also der Freibetrag (40 x 150 = 6000 ? zuzügl. 5000 ? =11000?) reicht nicht ganz aus. Zusätzlich hab ich noch ca. 3500 ? auf einem Girokonto.

  • Hallo,


    alles klar bei Deiner Berechnung. Hier hast Du mehr Vermögen als Dir zusteht. Da kann ich Dir leider keinen Ratschlag geben.


    Allerdings ein Hinweis:
    einfach abmelden ist gefährlich, denn Du bist ja nach wie vor der Eigentümer dieses Autos!! Vermögen besteht weiterhin.
    einfach verkaufen ohne anzugeben, Vermögen besteht weiter.
    Überlege Dir genau wast Du tust, denn wenn das auffällt ist das Betrug, und die ARGE verfolgt diese Sache.


    In Deinem Fall kann ich Dir nicht weiterhelfen


    Sorry


    Gruß


    Jones

  • Hallo,


    hast du dafür evtl. Gesetztes-Texte?


    Bin 20 Jahre und habe einen 7 Jahre alten Golf 4 (0603, 497) mit 101tkm - Laut DAT ist der Wert bei knapp 6500 EUR.


    Weitere Ersparnisse wie Sparbriefe, Fonds etc. habe ich nicht, mein einziges "Vermögen" ist das Auto und ca. 300 EUR Bankguthaben.


    Würde ich ggfl. über § bedanken!


    Viele Grüße

  • @ basti


    Dann hast du keine Problem mit deinem "Vermögen" ansonsten § 12 SGB II

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo


    ich habe ein ähnliches Problem
    Ich bin auch hartz4 empfänger und hab mir letzte woche ein auto für 6300euro gekauft
    Das auto und alles steht auf meinen Vater, ich zahle aber die steuern und die versicherung
    Frage:
    Muss ich das bei der Arge angeben, weil im Prinzip ist es ja das auto meines Vaters, was ich nur nutzen darf. Und dafür, dass ich es nutzen darf zahle ich halt die steuern und versicherung.


    LG
    Kathleen