Anrechenbares Partnereinkommen

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    meine Frau und ich sind ?getrennt lebend?, wohnen aber noch in derselben Mietwohnung, da wir uns gütlich trennen wollen.
    Wir haben zwei gemeinsame Kinder, 21 und 16 Jahre alt, von denen der Ältere demnächst ausziehen wird. Er macht eine Ausbildung und verdient sein eigenes Geld.


    Für beide erhalten wir Kindergeld.
    An den dann selbständigen Älteren wollen wir das Kindergeld direkt weitergeben, sodass wir nur noch für das zweite Kind auf Alg 2 anrechenbares Kindergeld erhalten, richtig?


    Meine Frau hat für sich und unser noch bei uns lebendes Kind Alg 2 beantragt. Sie selbst macht eine vom Arbeitsamt vermittelte Ausbildung, verdient die nächsten Monate nichts. Unser Kind besucht noch die Schule.
    Ich verdiene als freiberuflicher Musikpädagoge monatlich durchschnittlich 375 Euro, aus einem weiteren selbständigen Tätigkeitsbereich monatlich vielleicht nochmal 200 Euro, was aber nicht vorhersehbar ist.


    Meine Fragen hierzu:
    nach neuester Gesetzeslage vom August 2006 leben wir, wenn ich recht sehe, in einer Bedarfsgemeinschaft, gleich ob wir den Status ?getrennt lebend? für uns beanspruchen oder nicht, da wir gemeinsame Kinder haben.


    Wenn dem so ist, wird dann mein Einkommen bei der Berechnung des Alg 2, dass meine Frau für sich und das zweite Kind (nicht ich für mich!) beantragt hat als partnerschaftliches, anzurechnendes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angesehen? Und:


    Würde oder wird mein Einkommen in voller Höhe abgezogen werden oder gilt hier die Regelung, die ersten 100 Euro frei etc., obwohl ich gar kein Alg 2 beantrage?


    Ich meinte irgendwo gelesen zu haben, dass das partnerschaftliche Einkommen bis zum zweifachen des Sozialhilferegelsatzes nicht angerechnet wird? Habe ich da eine falsche Information?


    Vielen Dank für Hilfe!
    macbee