Ich hab folgende Frage:
Wird das Kindergeld, das Erziehungsgeld und der Unterhlat für mein Kind, den ich vom Vater des Kindes bekomme als Einkommen gerechnet?
Mit freundlichen Grüßen Gudrun Schelling
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Hallo,
das können wir kurz machen
Kindergeld und Unterhalt werden als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet, Erziehungsgeld hingegen nicht.
Gruß
Philipp
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das können wir kurz machen
Kindergeld und Unterhalt werden als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet, Erziehungsgeld hingegen nicht.
Die Frage ist aber doch die: Ab wann wird zuviel als Einkommen des Kindes! berechnet, weil bei der Berechnung des Kindesunterhalts schon ein Anteil des Kindergeldes abgezogen wurde. Diese Frage konnte mir bislang noch keiner! beantworten. Ich hab zumindest soviel herausgefunden, dass ab einer bestimmten Gehaltsstufe in der Düsseldorfer Tabelle ein "Kindergeldabzug" stattfindet. Und genau dann wird beim ALG 2 doppelt abgezogen.
Ach, und Kinderzuschlag gibt es wohl auch nur, wenn frau gar kein Einkommen hat, bzw. das Kind keinen Kindesunterhalt erhält. War da nicht etwas mit Unterstützung bei geringem Einkommen? -
Hallo
Ich wollte auch sowas fragen,habe aber das hier gelesen und schliesse mich einfach mal ganz frech an.
Unterhalt und Kindergeld wird angerechnet. Allerdings hab ich mit den Vätern meiner Kinder richtig probleme deswegen. Weil sie nicht verstehen wollen das dass Jobcenter das anrechnet.
ich kann ihnen das 1000 mal erklären das ich davon auch leben muss. was ich total fies finde. ich bekomme vom amt 172 euro. wovon ich natürlich nicht leben kann.
unterhalt und kindergeld wird angerechnet darum sind es ja 172 €
eine einzelne person bekommt allerdings über 300? wo ist das denn noch fair? Ich mein,ich kann die Väter schon verstehen das sie sich aufregen. Denn wir waren nicht verheiratet und die gehen arbeiten damit sie unterhalt FÜR die KINDER überweisen können. Ich würde es für besser halten wenn kindergeld und unterhalt auch für die kinder wäre. das amt bräuchte ja dann nix für die kinder zahlen. aber so ist es ja leider nicht. werde mich wohl ewig mit den vätern rumärgern weil sie es nicht verstehen wollen.
da ich überhaupt nicht mit dem geld auskomme was ich insgesammt für UNS habe. wie sieht es denn aus,wenn ich einen 400 eurojob annehme?? möchte gerne ein job annehmen. das wären dann immernoch mehr geld als 172 für mich da ich ja auch ein haufen schulden und rechnungen habe.. allerdings wie sieht es denn aus mit mietkosten? bekomme ich es noch von amt oder müsste ich dann 540 euro warm selbst zahlen??? oder nur ein teil oder nix??? wäre um antworten dankbar. bin echt verzweifelt im moment.
lg
nadi
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Der Kindesunterhalt errechnet sich anhand der "Düsseldorfer Tabelle". Von diesem Unterhalt wird das Kindergeld abgezogen, sofern es an den Naturalunterhaltspflichtigen bzw. an das Kind direkt gezahlt wird. Sollte der Barunterhaltspflichtige das Kindergeld erhalten, muss er dieses an den anderen Elternteil oder das Kind zahlen. Somit ergibt sich, dass die Höhe des festgelegten Kindesunterhalts insgesamt dem Kind zur Verfügung stehen muss. Andere (Sozial-)Leistungen haben den Nachrang, sie werden also nur angerechnet oder gezahlt, wenn der Barunterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, den festgesetzten Kindesunterhalt zu zahlen.
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