Alleinerziehung

  • Hallo,


    du must generell einen Antrag stellen, das hat nichts mit dem Kind zu tun. Und solltest du schon ALG2 beziehen dann mußt du bezüglich deines Kindes eine Veränderungsmittelung schreiben.
    Ist es ein Neugeborenes? Wenn ja, dann geh zum Jugendamt da gibt es auch jede Menge finanzielle Unterstützung. Wenn nicht hättest du es angeben müssen bei der Antragstellung, vorausgesetzt du beziehst es.


    Viele Grüße, schronny

  • Hallo CryBaby,


    wenn du schon in Bezug von ALG II stehst, dann verstehe ich deine Fragestellung nicht so ganz?!
    Was bewegt dich denn bzw. was genau möchtest du wissen? Nur Mut, wir werden versuchen dir zu helfen.


    Als Alleinerziehende steht dir auch ein Zuschlag zu. Kindergeld und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden als Einkommen des Kindes berücksichtigt.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Klein Ramona spricht mir aus der Sehle. Ich versteh dann die Fragestellung auch nicht. Präzieser bitte.
    Und wenn ich jetzt mal von dem ausgehe was ich verstanden habe, muß ich dir ehrlich sagen. Du bist "früh" dran was den Leistungsanspruch deines Kindes angeht. Wenn du schon ALG2 erhälst, hättest du nach der Geburt deines Kindes eine Veränderungsmitteilung machen müssen/können- wie auch immer. Und hättest dann selbstverstädlich als alleinerziehende Mutter mehr Geld bekommen. Nun mußt du damit rechnen das man dir komische Fragen stellt.
    Gruß, schronny

  • Klein Ramona ..............



    Komm mal her und lass dich übrs Haar wuscheln...:)
    Ich bin schon ganz schöööööööööön groß gewachsen....*lach*


    Grüße
    Großes Kätzchen

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  • :) :)
    ICH WILL ICH WILL ICH WILL.......aber...........komm her du.....ich krieg dich schon
    *lach*

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