Alleinerziehend und Arbeit :Was würde mir zustehen?

  • Hallo
    Erstmal einiges (Wichtig oder nicht ;) ) zu meiner Person
    Ich bin 23Jahre habe einen 2jährigen Sohn und bin seit 2003 verheiratet.


    Seit ca einem Jahr bin ich mir ziemlich sicher das mein Mann und Ich uns so ziemlich auseinander gelebt haben. Wir habe zwar im Leben das gleiche Ziel, aber anscheinend verscheidene ansichten wie schnell die veränderung gehen soll, es gab viele Lügen und mittlerweile kann ich von meinem Herzen sagen das ich ihn nicht mehr Liebe, mein Verstand ist allerdings noch nicht ganz so weit. Und genau desshalb brauch ich viele Informationen damit mein Verstand auch mitzieht. Ich arbeite seit april wieder vollzeit als Friseurin verdiene nicht ganz 800? (ausgezahlt) mein Sohn geht seit 2 Wochen in den Kindergarten (8-12Uhr) was er toll mitmacht er hat spaß daran bis 16:00 könnte er dort bleiben ich arbeite bis 18:00.


    Nun zu meine fragen.
    Wohnung:
    Wie groß darf meine Wohnung sein wenn ich ausziehen sollte? (3,5Zi, 80qm, 290? kaltmiete ist unsere jetztige)
    Steht mir diese Wohnung bei einer Trennung zu wenn beide den vertrag unterschrieben haben?
    Darf ich sie überhaupt behalten?


    Kinderbetreuung:
    kann er mir das Kind wegnehmen (hat er mal gedroht) jetzt wo ich arbeite?
    Wie kann ich die 2 Stunden überbrücken die uns fehlen(16-18:00)?


    Wie gesagt ich bin mitlerweile so weit das ich nicht an ihm hänge, ich mache zu hause alles den haushalt (nicht perfekt aber es reicht) ich arbeite und ich betreue das Kind sobald ich die tür betreten habe . besserung ist nicht in sicht, die liebe ist durch mehrere Lügen kaputt besonders was geld angeht. Nun bin ich einfach bereit ein neues leben anzufangen, Ohne ihn, will aber nicht den Kontakt verlieren da er seinen sohn wirklich liebt und ich weiß das es beiden nicht gut gehen würde. Leider scheint mein Mann mich schon noch zu lieben und ich habe mega schiss vor dem ganzen troubel den es geben wird.


    Wenn es nicht so schwer wär....


    gruß Christin

  • Also falls Du ausziehen solltest, stehen Dir grundlegend ersteinmal 60 qm zu. Wobei dieses eine Richtlinie ist. Viel wichtiger hierbei ist, dass die Kaltmiete die Obergrenze nicht übersteigt. Diese ist wieder kommunal unterschiedlich. Das kannst Du bei der ARGE in Deiner Stadt erfahren.


    Nur grundlegend brauchst Du eine Zustimmung zum Umzug/Auszug. Gerade im Bereich der unter 25 jährigen ist hier das Recht im SGB II verschärft worden (und zurecht!). Du solltest also auf keinen Fall einfach ohne vorherig eingeholter Zustimmung der ARGE ausziehen, da du unter Umständen dann auf den Kosten sitzen bleibst! Ein trifftiger objektiver Grund müßte hier der Fall sein. In Deinem Fall würde ich Dein Anliegen dem zuständigen Ansprechpartner mitteilen - Wenn es sehr akut ist, und eine Trennung sich auf absehbarer Zeit eh nicht vermeiden lässt, kann ich mir vorstellen, dass in einem solchen individuellen EInzelfall eine Genehmigung erteilt werden kann.