Mietvertrag Abschluss oder Mietanfang wichtig?

  • Hallo,


    habe da ein kleines Problem. Ich bin am 1.April in eine eigene Wohnung gezogen mit meiner Freundin zusammen. Wir haben beide in fester Arbeit gestanden und diese, wie Gott will, unverschuldet vor 2 wochen verloren.


    Der nette Mann (das muß man ihm lassen) auf dem A.Amt hat uns bei der Antrags abholung gesagt das wir einen mietzuschuss/bezahlung nur bekommen wenn die Wohnung vor dem 1. Feb 2006 gehabt haben. Ansonsten ist ein auszug zu den eltern plficht.


    Der mietvertrag wurde mitte. März ausgestellt. Erste Miettag war der 1. April. Mit rücksprache mit unserem Vermietter über unsere Finanzielle lage kam herraus folgendes herraus. Er würde mir das Datum zurück setzen an dem der mietvertrag unterschrieben wurde. Und zwar auf mitte. Januar. (Also vor dem besagtem 1. Feb). Das Mietverhältnis beginnt aber immer noch am 1. April. Das kann er leider nicht zurücksetzen.


    Würde das schon reichen?
    Ansonsten bleibt mir wirklich nur noch die möglichkeit das andere datum selber digital zu ändern, was auf urkundenfälschung auslaufen würde, worauf ich gar keine Lust habe :-[. Erkundigt sich die ALG2 Stelle bei meinem vermieter bzgl. der richtigkeit der Dokumente?


    Das dumme ist, ab 1.10 habe ich wieder arbeit (alles schon unterschrieben und sicher) und müßte für 1mon "ausziehen" laut VaterStaat.


    ALG1 beantragen bringt uns beider auch nicht weiter. Beläuft sich auf 150-200? da wir beider vorher in Ausbidlung wahren und nur 2mon "richtig" gearbeitet haben. Und das wird ja dann auch wieder auf ALG2 angerechnet.

  • Hallo,



    Der nette Mann (das muß man ihm lassen) auf dem A.Amt hat uns bei der Antrags abholung gesagt das wir einen mietzuschuss/bezahlung nur bekommen wenn die Wohnung vor dem 1. Feb 2006 gehabt haben. Ansonsten ist ein auszug zu den eltern plficht.



    Sorry, aber meiner Meinung nach hat der Nette Mann auf dem Amt nicht Recht. Ein Auszug ist hier nicht Pflich und er kann euch dazu auch nicht zwingen...............
    Auf keinen Fall müsst Ihr zu euren Eltern zurück, wenn Ihr vorher keine Leistungen nach SGB II bezogen habt.


    Holt euch am besten hier mal eine Rechtsauskunft bei einem RA für Sozialrecht. Vorab könnt ihr dazu bei eurem zuständigem Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.


    Liebe Grüße
    Kätchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • also ich kann mir auch nicht vorstellen das man euch dazu zwingen kann auszuziehen grade weil du ja bald wieder in einem festen arbeitsverhältnis stehst!


    ich würde an deiner stelle mal zu einem anderen sachbearbeiter gehen, deinen neuen arbeitsvertrag mitnehmen und mich mal mit der person unterhalten!!!!