Unterhaltsplicht bei Schwangeren unter 25

  • Hallo und Guten Abend!
    Habe ein mittleres bis großes Problem! Vieleicht kann mir von euch einer helfen.
    Also meine 17 jährige Tochter ist schwanger sie wird im Oktober 18, der Erzeuger ist auf und davon. Nachdem ich heute bei der Arge war und mich erkundigt habe welche Leistungen meiner Tochter zustehen ist mir gesagt worden das sie grundsäzlich anspruch auf Hartz IV hat, aber auch das ich überprüft werde, ob ich meiner Tochter unterhalt zahlen kann. Da ich noch zu den wenigen glücklichen gehöre die Arbeit haben und meine Frau auch(400?) so wird unser Einkommen zugrundegelegt. Muss dazu sagen das wir noch zwei weitere Kinder haben ( 13 und 16 jahre alt). Wir haben auch nur eine 68qm große Wohnung in der wir doch unmöglich mit 6 Personen leben können.
    Ist das gerecht? ich habe meiner tochter doch nicht gesagt das sie schwanger werden soll. Im Klartext ich werde dafür auch noch bestraft das meine Tochter schwanger wurde. Fällt sie denn aus unsere Unterhaltspflicht raus in diesem Fall? Ich kann sie und das Kind doch nicht bis zu ihrem 25 Lebensjahr versorgen.
    Dieser Text steht in Broschüre die bei der Arge ausliegt Ausgabedatum August 2006
    Zu ?VIII. Unterhaltspflichtige Angehörige?
    außerhalb der Haushaltsgemeinschaft
    ?Wann müssen Sie Angaben über Verwandte ausserhalb der Haushaltsgemeinschaft machen? Diese Fragen müssen Sie bzw. die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die Alg II beziehen, nur in wenigen Fällen beantworten (siehe § 33 SGB II). So müssen Sie diese Fragen nicht beantworten, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und/oder vor der Beantragung von ALG II einen möglichen Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht haben oder wenn Sie zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und eine Erstausbildung bereits abgeschlossen haben. Ebenso müssen Sie an dieser Stelle keine Angaben zu Ihren Eltern machen, wenn Sie schwanger sind oder Ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreuen.?

    Muss ich jetzt für meine Tochter zahlen oder nicht. Habe schon quadratische Augen vom Monitor
    MFg Pechvogel

  • hallo erstmal



    also:
    generell muss eigentlich der vater des kindes sowohl für das Kind als auch im Erziehungsurlaub ihrer tochter (maximal 3 jahre) aufkommen da ihre tochter aufgrund des kindes nicht in derlage ist arbeiten zu gehen und somit ihren lebensunterhalt selbst zu bestreiten!!!



    da sie zwar arbeiten gehen sowie ihre frau aber noch 2 kinder haben für die sie unterhaltspflichtig sind würde ich sagen das sie keinen unterhalt bezahlen müssen! ABER: eas gibt eine bemesungsgrenze! wenn ihr einkommen höher ist als diese grenze müssen sie für ihrew tochter aufkommen!


    ich denke die einfachste lösung ist das ihre tochter sich eine kleine wohnung in ihrer nähe sucht! die würd sie auf jeden fall bewilligt bekommen!


    somit könnten sie ihr helfen wenn nötig und das amt muss für die lebenshaltungskosten aufkommen!!!