Liebe Forengemeinde,
voraussichtlich werde ich zum 01.10.2006 auch HartzIV beantragen müssen. Habe am 10.03.2006 meinen letzten Tag ALG1 bezogen und habe danach rückwirkend zum 01.04.2006 Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten. Hatte am 07.03.2006 fristgerecht einen HartzIV-Antrag gestellt diesen jedoch nicht abgegeben weil ich der Meinung war den brauche ich nicht. Jetzt kommt meine Krankenkasse um die Ecke und sagt sie hätte keine Beiträge abbuchen können, weil das Versicherungsverhältnis nicht fortbestanden hat. Lücke 11.03.-31.03.2006. Also bin ich gestern in die ARGE und habe den Antrag mit allen Unterlagen vorgelegt, der wurde mit der Begründung abgelehnt, das der Antrag innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden müsste.
Ich bin der Meinung das der Tag der Antragstellung entscheidend ist und nicht die Antragsabgabe. Z.b. beim Bewerbungskostenantrag habe ich die Erfahrung gemacht das man selbstverständlich Sozialleistungen welcher Art auch immer natürlich nie rückwirkend beantragen kann, was ja hier in meinem Fall auch nicht zutrifft. Habe den Bewerbungskostenantrag erst anderthalb Jahre später abgegeben und dennoch die Kosten erstattet bekommen. Weiss jemand Rat bzw. gibt es im SGBII ein Gesetz oder DA in dem definitiv festgelegt ist das es eine Abgabefrist für Alg2-Anträge gibt. Für eine Rückmeldung bin ich dankbar.
Gruß Stromberg
"Mit einem Messer im Rücken geh ich noch lange nicht nach Hause"