Zusammenziehen mit dem Freund!

  • Hallo,
    ich bin seit Januar 2006 Hartz4 Empfängerin, ich wurde nach meiner Ausbildung leider gleich Arbeitslos. Da ich mich kaum mit den Gesetzen auskenne hoffe ich das ich hier etwas Hilfe bekommen werde... Ich habe vor mit meinem Freund zusammen zu ziehen. Er hat eine 2 Zimmer Wohnung wo ich mit einziehen könnte, jetzt meine Frage, was würde sich alles ändern? Da er bei der Bundeswehr ist hat er ein festes Einkommen, müsste er dann für mich aufkommen? Ich habe mal gehört wenn ich nur einen Untermietsvertrag machen würde, würden wir nur als Wohngemeinschaft gelten, aber dann würde ich auch keinen Mietzuschuss bekommen oder? Ich weiss leider nicht weiter und ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    mfG Ninschi

  • also sobald ihr zusammen zieht muss er für dich mit aufkommen weil ihr dann eine ehe-ähnliche gemeinschaft seit!!!


    und zu dem Untermietvertrag:
    das umkehrgesetz ist in kraft getreten: das bedeutet: ihr müsstet nachweisen das ihr NICHT zusammen seit sondern nur eine WG habt und ihr werdet dann auf jeden fall kontrolliert werden!!!
    also wenn du ALG 2 bekommst und zu ihm ziehst wird sein einkommen angerechnet und du wirst je nachdem wie viel er verdient nichts mehr bekommen

  • Hmm irgendwie höre ich immer was anderes, ich weiss langsam echt nicht mehr was ich noch glauben soll... Fakt ist, dass er bis nächstes Jahr noch im Grunwehrdienst ist und da darf er nicht mit angrechnet werden, so hat mir das sogar das Amt gesagt. Und ich habe hier in irgendeinem Beitrag gelesen dass er laut BGB nicht verpflichtet ist mich zu unterstützen...
    Naja ich habe am 01.09. einen Termin beim Amt und dann werde ich ja alles weitere erfahren, habe nur gehofft das ich hier ein paar Tipss bekomme mich nicht so leicht abfertigen zu lassen...

  • hallo nochmal



    das kann sein das er solnage er im Grundwehrdienst ist nicht angerechnet wird, dazu kann ich dir nichts genaues sagen! aber ich weiss 100% das, sobald ihr zusammen lebt (das ist dann eine ehe-ähnliche gemeinschaft) alles einkommen zusammen gerechnet wird!


    das bedeutet das er dann im prinzip auch für dich aufkommen muss!


    mein schwager hat bei uns mitgewohnt und sein einkommen ist auch voll angerechnet worden!!!! obwohl der ja nun wirklich nicht für mich aufkommen muss!!!

  • Hallo,


    zusammenziehen und dann als eheähnliche Gemeinschaft zu gelten, das hätten die ARGEN gerne. Das ist völlig falsch.


    Informiert Euch beide bitte zuerst, was eine eheähnliche Gemeinschaft ist.
    Nur ein paar Auszüge:
    Man muß aus einem Topf wirtschaften
    Die Bindung muss so fest, das gegenseitige Unterstützung unterstellt werden kann
    Gegenseitige Kontovollmachten müssen bestehen.
    Gemeinsame Kinder sind ein Indiz für eine Gemeinschaft.
    Erst nach 1 Jahr kann mehr oder weniger die Gemeinschaft unterstellt werden.
    (Teilweise auch erst nach längerer Zeit)


    Das bloße zusammenziehen ist kein Beweis einer eheähnlichen Gemeinschaft.


    Allerdings seid Ihr in der Beweispflicht, das die eheähnliche Gemeinschaft nicht besteht (Umkehrbeweis).


    P.S. eine sexuelle Beziehung ist noch keine eheähnliche Gemeinschaft!!!


    Gruß


    Jones

  • ja aber sie hat vor mit ihrem freund zusammen zu ziehen! das heisst die ARGE wird sich erkundigen wie lange die beiden schon zusammen sind! und zu beweisen das man nicht zusammen lebt also keine gemeinschaft ist ist schwer!


    mein schwager hatte weder eine kontovollmacht von mir noch umgekehrt er hat lediglich geld zur miete und zu den lebenshaltungskosten beigesteuert! und seine halbwaisenrente,sein kindergeld und seine ausbildungsvergütung sind zu 100 % angerechnet worden!!!!

  • Hallo snooke,
    das das mit Deinem Schwager so ist, bezweifel ich nicht.
    Allerdings zwischen eheähnlicher Gemeinschaft und Schwager besteht schon ein Unterschied.


    Eheähnliche Gemeinschaft = zuerst 2 fremde Personen, werden diese in ein Verwandschaftsverhältnis treten (Heirat) oder nicht? Kann im voraus niemand beantworten. (Können sie so behandelt werden wie eine Ehe?)


    Schwager = bestehendes Verwandschaftsverhältnis.
    Die ARGE geht davon aus, das direkte Verwandte sich gegenseitig unterstützen (Familie).
    In wieweit die kompletten Einkünfte Deines Schwagers mit für Dich eingerechnet werden dürfen, ist zumindest zweifelhaft. Ich an Deiner Stelle würde das im nachhinein überprüfen lassen. (AWO, Soziale Einrichtungen, ggfs. Sozialanwalt).
    Nach meinem Kenntnisstand bildest Du mit Deinem Schwager keine Bedarfgemeinschaft, sondern lediglich eine Haushaltsgemeinschaft. Hier müssen zwar auch alle Kosten geteilt werden, jedoch sind Vermögensverhältnisse und Einkünfte Deines Schwagers hiervon nicht betroffen.
    Sollten Deine Eltern (Schwiegereltern Deines Schwagers) ebenfalls noch im gleichen Haus/Wohnung sein, könnte sich die Situation wieder verändern.
    Hier muss allerdings die genaue Familiensituation betrachtet werden.
    Das kann ich von hier aus nicht beurteilen.


    Gruß


    Jones

  • Also heute haben wir das Ok bekommen das er seinen Wehrdienst verlängern kann, das heisst er würde erst im Sommer Soldat auf zeit werde und solange dürfen sie ihn nicht mit anrechnen, dieses Auskuft habe ich von meinem Vermittler bekommen...
    Jetzt muss ich nur noch abwarten wie der termin nächste woche bei dem Vermittler abläuft dann weiss ich mehr...