Zeitarbeitsfirma: Denunziation ohne Auftrag

  • Hallo,


    aus Eigenengagement bewarb sich ein Freund bei einer Zeitarbeitsfirma ca. zur Hälfte eines Monats.
    Weil er keinen Vorschuß angeboten bekam, wenn er sofort anfinge, schlug er vor noch bis zum Monatsende ARGE-Leistung zu beziehen.
    Die Angestellte der Zeitarbeitsfirma denunzierte ihn bei der ARGE als Arbeitsverweigerer, der das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses sabotiert hätte.
    Die ARGE meinte nach § 34 SGB II im Recht gewesen zu sein, diese Denunziation zu verarbeiten und ihm eine 30% Leistungskürzung aufs Auge zu drücken.
    Mir gelang es die Herausgabe einer Kopie der Telefonnotiz über diese Denunziation zu erhalten.
    Damit sind wir zur Angestellten der Zeitarbeitsfirma gegangen, die außer ihrer menschenverachtenden Ideologie über Erwerbslose keine Rechtsgrundlagen für ihr Handeln mitteilen konnte.


    Um es klar zu sagen, es gab seitens der ARGE keine Zuweisung, weil es sich um privates Engagement in Arbeit zu kommen handelte.


    Wir mutmaßen, daß das nicht nur ein Opfer dieser Angestellten war (mit Segen des Geschäftsführers, der sie unterstützend beim Gespräch mitanwesend war). Die ARGE ist auch nicht bereit diese Zeitarbeitsfirma auf ihre die Liste schwarzer Schaafe zu nehmen.


    Daher wollen wir die Staatsanwaltschaft einschalten.
    Hat jemand Erfahrung mit welchen einschlägigen Paragraphen wir das untermauern können um weitere Erwerbslose, erst recht die mit Zuweisung, vor solchen Verbrechern schützen zu können?


    Davon unabhängig werden wir die Landesbeauftragte für den Datenschutz einschalten.


    Ich bitte um Eure Tipps, Erfahrungen, etc.
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    Gehst Du zum Amt, vergiß den Beistand nicht !

  • da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!!! aber es kommt auch immer darauf an welche vorherigen erfahrungen die ARGE mit dieses firma gemacht hat! und das mit dem klagen würde ich mir gut überlegen und erst mal 1-2 anwälte befragen denn das Arbeitsamt zu verklagen ist kein zuckerschlecken

  • Das ist natürlich Mist, wenn das wirklich so abgelaufen ist, ich kann da nur empfehlen sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der sich mit Sozial- bzw. auch Arbeitsrecht auskennt. Die Sanktion ist ja nicht das "Schlimme", allerdings werden nach dem 34 SGB II die Leistungen nur noch auf Darlehen erbracht. Ich sag mal so, gerade im Hinblick darauf, dass er sich die Stelle selbst gesucht hat, würde ich nochmal versuchen, mit dem persönlichen Ansprechpartner der ARGE ein Gespräch zu suchen, um dann noch mal darzulegen, wie der Ablauf war. Wenn das alles nichts bringt, bleibt nur noch die Möglichtkeit nach Erlass des Bescheides z.B. Widerspruch einzulegen.


    Mein Tip für Deinen Freund ist, sich möglichst um einen neuen Job im Bereich Helfeträtigkeit umzuschauen, um sich unbhänigig zu machen, und vor allem dem § 34 SGB II zu 'entgehen'

  • Hallo Dieter Wut,


    ist schon was länger her Deine Anfrage, bin aber erst seit heute auf dieser Seite.


    Schadensersatzklage gegen die Firma und die Person!


    Die Gerichte decken diesbezüglich sogar die ARGE, welche bei Denuntianz noch nicht einmal den dafür Verantwortlichen benennen muss. Also wenn Ihr so eine "Drecksau" namentlich machen könnt! Feuer, aber gewaltig und aus allen Röhren! Es gibt nichts Schlimmeres wie "Hilfs-Sheriffs" die keine "Sheriffs" werden konnten.


    Viel Erfolg!