Hallo,
aus Eigenengagement bewarb sich ein Freund bei einer Zeitarbeitsfirma ca. zur Hälfte eines Monats.
Weil er keinen Vorschuß angeboten bekam, wenn er sofort anfinge, schlug er vor noch bis zum Monatsende ARGE-Leistung zu beziehen.
Die Angestellte der Zeitarbeitsfirma denunzierte ihn bei der ARGE als Arbeitsverweigerer, der das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses sabotiert hätte.
Die ARGE meinte nach § 34 SGB II im Recht gewesen zu sein, diese Denunziation zu verarbeiten und ihm eine 30% Leistungskürzung aufs Auge zu drücken.
Mir gelang es die Herausgabe einer Kopie der Telefonnotiz über diese Denunziation zu erhalten.
Damit sind wir zur Angestellten der Zeitarbeitsfirma gegangen, die außer ihrer menschenverachtenden Ideologie über Erwerbslose keine Rechtsgrundlagen für ihr Handeln mitteilen konnte.
Um es klar zu sagen, es gab seitens der ARGE keine Zuweisung, weil es sich um privates Engagement in Arbeit zu kommen handelte.
Wir mutmaßen, daß das nicht nur ein Opfer dieser Angestellten war (mit Segen des Geschäftsführers, der sie unterstützend beim Gespräch mitanwesend war). Die ARGE ist auch nicht bereit diese Zeitarbeitsfirma auf ihre die Liste schwarzer Schaafe zu nehmen.
Daher wollen wir die Staatsanwaltschaft einschalten.
Hat jemand Erfahrung mit welchen einschlägigen Paragraphen wir das untermauern können um weitere Erwerbslose, erst recht die mit Zuweisung, vor solchen Verbrechern schützen zu können?
Davon unabhängig werden wir die Landesbeauftragte für den Datenschutz einschalten.
Ich bitte um Eure Tipps, Erfahrungen, etc.
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Gehst Du zum Amt, vergiß den Beistand nicht !