Hallo, ich habe da mal eine Frage vor folgendem Hintergrund: Ich bin Freiberufler und beziehe seit einiger Zeit ALG II. Nun steht nach längerer Flaute endlich wieder ein großer Auftrag ins Haus. Bevor ich diesen in Rechnung stelle, möchte ich mich natürlich abmelden, um nicht Opfer der niedrigen Freibeträge zu werden und somit fast umsonst gearbeitet zu haben. Natürlich hoffe ich auf Folgeaufträge, dank derer ich künftig auf ALG II verzichten kann. Da es jedoch auch möglich ist, dass Folgeaufträge ausbleiben, nun meine Fragestellung.
Gibt es nach der Abmeldung von ALG II eine Mindestfrist, die verstreichen muss, bis man einen Neuantrag stellen kann? Falls ja, wie lang ist diese Frist und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Anders gefrágt: Kann ich mich z. B. heute abmelden, einen Job wahrnehmen und eine Rechnung stellen und in drei Wochen theoretisch wieder Leistungen beantragen? Infos hierzu erhält man weder im Web noch bei der ARGE (die ohnehin nie zu erreichen ist). In diesem Zusammenhang noch eine Zusatzfrage: Wenn man sich vom ALG II-Bezug abmeldet, ist man ja wohl automatisch nicht mehr über diese krankenversichert. Gibt es hier (zumindest auf Antrag) eine (z. B. einmonatige) Übergangsfrist?
Danke für hilfreiche Infos.
Geronimo