Hallo
Meine Freundin bezieht Hartz 4 und ich habe bis jetzt Bafög bezogen . Da die Regelstudienzeit vorbei ist bekomme ich kein Bafög mehr . Das bedeute meine Freindin bekommt aufgrund meiner Person nur die Hälfte der Miete bezahlt . Dar ich kein Einkommen habeb fehlt nun die Hälfte der Miete . Das Amt sagt kann er doch arbeiten gehen . Ich weiß das ein Anspruch besteht , kann mir jemand sagen wie das genau gregelt ist damit ich/sie unsere Ansprüche geltend machen können .
Vielen Dank