Miteinbezug des Einkommens des Partners bei Hartz IV Anspruch

  • Hallo,


    brauche dringend Unterstützung von erfahrenen Hartz IV-Empfängern.
    Ein Freund vom mir ist geschieden und hat einen Sohn, der lebt bei seiner Mutter. Da er mit seinem Sohn öfter mal ein Wochenende bei mir verbringt, unterstellt seine Ex-Frau, er hätte keinen Anspruch auf HArtz IV und mein Einkommen müßte mitangerechnet werden. Ausserdem müßte ich für den Unterhalt des Kindes sorgen, da der Vater dafür kein Geld hat. Kann das sein?

  • Hallöchen,


    na was ist das denn für ne Geschichte.
    1.Du MUSST schon mal garnicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen, das ist Fakt!
    Lasst euch da mal nicht einschüchtern von der Ex. Nur der Kindesvater ist zuständig für den Kindesunterhalt, wenn er denn Zahlungsfähig ist.
    2. Wenn ihr nicht zusammen wohnt, dann muss auch dein Einkommen nicht mit einberechnet werden, wäre ja noch schöner. Wenn also der Freund allein wohnt, über kein Einkommmen bzw. oder ein geringfügiges Einkommen verfügt, so hat er sehr wohl Anspruch auf ALG II.


    Also sollte allem so sein, dann behaltet die Ruhe, denn es läuft alles richtig.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!