Hallo,
viell kann es mir hier jemand erklären, was das genau mit der
Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft bedeutet. Wie ist das, wenn man jetzt schon in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und ALG II bezieht? Irgendwie versteh ich das nicht richtig.
Wie soll man den Nachweis führen, darüber, das keine Lebensgemeinschaft vorliegt?
Danke für eure Hilfe.
Kuschel