Hallo zusammen.
Mich würde mal Interessieren ob ich für meine Freundin aufkommen muss.Sie muss ab Oktober ALG II beabtragen.
Nun sind wir durch eine Artikel in der Zeitung sehr verunsicher und sehen das sie eigentlich kein Geld bekommt.
Folgende Sachlage:
Wir sind seit 7 Jahren zusammen und wohnen auch entsprchend lange schon zusammen das man von einem Eheählichen Verhältnis ausgehen kann.Ich habe auch schon mit verschieden Hartz IV Rechner aus dem Netz das ganze mal ausgerechnet und dabei kommt raus das ihr kein Geld zusteht.Ich kann nicht verstehen das dies so laufen soll oder kann denn sie hat ja auch weiterhin ihre laufenden kosten.Die können doch nicht einfach den Geldhahn zudehen.Wer denkt den an meine Ausgaben die werden dann ja noch hoher.Andere sind über Jahre Arbeitslos und denen wird das Geld in den Ar.... geschoben.
Ist das etwa der tolle Spruch "Du bist Deutschland" oder so langsam schicken wir den Mittelstand in die Pleite?
Muss ich erst noch einen auf Arbeitslos machen damit wir dann entlich Unterstützung von Vater Staat erhalten.
Wenn dem so ist dann gute Nacht und man sollt wohl mal daran denken das Land zu verlassen.
Bitte um eine Antwort.
-
-
Hallo,
bei 7 Jahren gemeinsamer Beztiehung wird man wohl vermutlich vom Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen können, das heisst Du und Deine Freundin gelten wohl als Bedarfsgemeinschaft, weshalb Du auch für Ihren Lebensunterhalt einstehen musst, bevor Leistungen vom Staat zu erwarten sind.
Du musst natürlich nur insoweit für Deine Freundin aufkommen, wie es Dein Einkommen zulässt, d.h. Dein Einkommen wird zusammen mit dem Deiner Freundin als Basis für die Berechnung des ALG II genommen. Je nach dem, wieviel Du verdienst usw. kann es durchaus sein, dass Deine Freundin keinen Anspruch auf Leistung hat.Was das Ganze jedoch mit einer Insovenz (Privatinsolvenz / Gewerbeinsolvenz !?!) zu tun hat erschliesst sich mir nicht ganz. Vielleicht kannst Du das nochmal näher ausführen, wenn Dir ein Teil der Frage unbeantwortet scheint....
Gruß
Philipp
-
Hallo Pleiti!
Ja, du musst dann für deine Freundin aufkommen. Dein komplettes Einkommen wird angerechnet. Zudem gibts nicht die vollen 354€ sondern nur 312€! Als Bestrafung das man ein Paar ist und man brauch zu zweit eh nicht so viel.Bei mir siehts ähnlich aus wie bei Dir. Beziehe ebenfalls Hartz4 und mein Partner muss für mich und unseren Sohn aufkommen. bekomme von der ARGE ca. 40€. Ist eigentlich wie garnichts!
Die sind leider so! Die erwarten von deinen Mitbewohnern dass die für einen aufkommen egal ob du nur 1300€ oder 3000€ netto hast. Das der eigene Lebensstandart wegfällt hat sich noch keiner Gedanken drüber gemacht. Vielleicht schon - die da oben interessierts nicht!
Ist schon ein verdammtes Elend, was hier in Deutschland passiert!@sozialleistungen.info
das mit der Insolvenz. Hat er leider recht. Wie willst du denn mit einem Einkommen deine und die Rechnungen deines Partners bezahlen. Die kann er eigentlich schon beantragen... Bis nächstes Jahr ist er dann überschuldet und kanns nicht mehr abzahlen. -
@Lausimaus:
Berichtigung deiner Angaben:
Regelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende 351 €
Regelsatz für Partner 316 €@Allgemeinheit:
Die soziale Unrechtskomponente ist nicht wegzudiskutieren, das ist Fakt. Der Gesetzgeber hat aber eine allgemeingültige Regelung schaffen müssen, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes zum Tragen kommt. Wenn jemand in einer Ehe, eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lepenspartnerschaft lebt, geht er eine freiwillige Verbindung ein, die nicht nur Rechte sondern auch Pflichten mit sich bringt. Dazu zählen insbesondere Unterhaltsverpflichtungen. Erst, wenn jemand diese Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr aus eigenen Kräften zahlen kann, kann ihm das Recht zugestanden werden, dass er unterstützt wird. Eine Präventionsregelung (also, bevor jemand Schulden macht, soll der Staat eingreifen) ist nicht nur äußerst bedenklich (Mißbrauchsgefahr u. Ä.), sondern auch automatisch wieder ungerecht. Wo soll der Staat die Grenze ziehen?
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-