Zwangsumzug meiner Mum - 57jahre - was steht ihr zu ??? HILFE BITTE !!!

  • Hallo,


    meine Mum ist 57jahre jung ;)
    und muss vom Amt Zwangsumziehen - hat sie auch kein Problem mit, hat auch eine Wohnung gefunden die das Amt auch genehmigt - die Wohnung ist nur ein Hauseingang weiter


    ABER


    wie soll meine Mutter das bezahlen? Sie sagte dort, das sie kein Geld habe, sie kann auch nicht tapezieren oder die Möbel hier aus ihrem 5ten Stock tragen und rüber ins andere Haus 1Etage bringen.


    Das Amt sagt natürlich wie immer, ja sie haben doch sicher genug Leute die ihnen helfen können, meine Mutter verneinte dies das Sie keine Leute hat und ihre Freunde sind auch alle über 50jahre und können sicher keine Möbel schleppen und ein Kredit bekommt Sie als Harz4 Empfängerin sowieso nicht umd das alles zu bezahlen.


    Bitte helft mir!
    Sowie habe ich gelesen auf einer Seite wo viele Beschlüsse stehen, das eine ein neues Bett und ein Schrank bekam, weil das kaputt gegangen ist bei Umzug (wg. alter) - habt ihr davon schon mal was gehört???


    Es wäre super nett wenn ihr mir schnell helfen könnt, vielleicht habt ihr ja auch eine Seite wo sowas genau steht oder Gerichtsbeschlüsse von Euch selber oder im Internet!!!


    Ich danke euch Herzlichst
    Liebe Grüsse Dini (Nadine)

  • Hallo Dini,


    wenn deine Mutter zum Umzug aufgefordert worden ist und auch schon eine schriftliche Genehmigung dazu vom Amt hat, so müssen die auch die Umzugskosten übernehmen. Dies ist im § 22 Abs.3 SGB II geregelt.
    Zum Umzug..................deine Mutter sollte 2 bis 3 Kostenvoranschläge bei Umzugsfirmen einholen und diese dem Amt mit samt Antrag auf Übernhame der Kosten vorlegen.


    Bei Ablehnung würde ich umgehend Widerspruch einreichen und einen RA für Sozialrecht aufsuchen!!!


    Hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen und wünsche deiner Mutter viel Erfolg.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!