Grenzen Zuverdienst bzw. Beschäftigung?

  • Guten Tag!
    Ich bin momentan ALG II Empfänger (da das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt nicht ausreichend ist) und wollte fragen, in welchem Umfang man arbeiten kann, wenn man diese Leistungen bezieht.


    Ganz konkret würde ich gerne ein Praktikum beginnen, das mit ca. 400 Euro im Monat bezahlt wird, um evtl. danach bei der entsprechenden Firma eine Festanstellung zu bekommen.


    Da ich momentan keine Möglichkeit habe mit einem Einkommen von 400 Euro im Monat zu überleben, wäre ich weiterhin auf die Hilfe von der ARGE angewiesen.


    Da ein Praktikum sicherlich auch eine im zeitlichen Sinne "Vollbeschäftigung" bedeutet, gehe ich fast davon aus, dass es wohl mit dem fortlaufenden Bezug von ALG II schwierig werden dürfte.


    Welche Möglichkeiten einer evtl. anderen finanziellen Unterstützung gibt es für mich, um dieses Praktikum annehmen zu können?
    Ich wäre sehr dankbar für Informationen oder auch Links, die mir weiterhelfen würden, auch wenn eine auf diesen Fall bezogene finanzielle Unterstützung nicht das ALG II betrifft.


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    ich habe kürzlich zum Thema Zuverdienst folgende Info vom jobcenter bekommen. Bis 100€ darf man zu ALG-II alles behalten für die nächsten 300 € darf man 60% des Verdienten behalten. Würde bedeuten, dass man als Hartzi ein Praktikum für 400 € annehmen darf.


    Der Haken: Es gibt beim jobcenter die Regelung, dass man als Hartz-IV-Bezieher nur soundsoviel Monate (ich glaube 3 Monate, bin aber nicht sicher) Praktikum machen darf, und die müssen von Deiner Sachbearbeiterin/bearbeiter extra genehmigt werden. Dies gilt zumindest für unbezahlte Praktika, wie das bei bezahlten ist, weiß isch net.


    KORREKTUR: Habe hier im Forum mehrfach gelesen, dass man für Zuverdienst ab 101 bis 400 € 20% (und nicht 60%) behalten darf. Komisch. Oder hab ich da was falsch verstanden? Da muss ich dann wohl nochmal mit den Leuten in meinem jobcenter sprechen...