Unterhalt?

  • Hallo,


    ich bin 21 Jahre alt und wohne seit mehr als 3 Jahren alleine und habe bisher immer BaFög bezogen.


    Dessen Betrag hat jedoch dieses Schuljahr leider nicht ausgereicht, so das mir meine Eltern mit
    200 Euro pro Monat unter die Arme gegriffen haben. Vom Kindergeld bezahlten sie auch gleich die Miete.


    Nun meint das Arbeitsamt das dies Alles als Unterhalt gelte und daher von dem mir zustehenden Betrag abzuziehen sei.


    Jedoch ist das für mich völlig falsch, da meine Eltern nur dann mir Geld geben, wenn ich wirklich
    nichts von Dritten, als Arge, BaFög etc. bekomme oder selber Arbeit.


    Für meine Eltern, auch wenn sie Beide noch Arbeit haben, stellen die monatlichen Zahlungen nämlich auch eine enorme Belastung
    dar, die ich mit 21 Jahren auch nicht mehr von ihnen abverlangen möchte.


    Ich hab bereits eine Berufsausbildung, Abitur und werde im Oktober studieren, wieso sollen da noch meine Eltern für meinen Unterhalt aufkommen müssen?


    Inwiefern kann ich dem Ganzem wiedersprechen, muss ich erst den Bescheid abwarten?


    Und wie ist das mit einem Vorschuss, den diesen Monat ist echt alles knapp, da mir meine Waschmaschine kaputt gegangen ist
    und ich auf diese nur schwer verzichten kann.

  • Hallo,
    viele machen entscheidene Fehler was die Mitteilungspflicht angeht. Ich will natürlich damit nicht sagen das du das Amt anlügen sollst, aber alles müssen und brauchen sie nicht wissen.
    Das problem bei dir ist einfach das deine Eltern dir gegenüber bis 26 unterhaltspflichtig sind. Ob du das willst oder nicht. Und somit wird das Einkommen deiner Eltern mitberechnet und wenn da, nach der Rechnung der ARGE, Geld übrig bleibt, sind die der Meinung das dies für deinen Unterhalt genutzt werden soll. Tut mir leid.
    Viele Grüße, schronny

  • Hallo,


    na so wie schronny das schreibt sehe ich das nicht.
    In Sachen ALG II und Unterhaltszahlungen würde ich unbedinngt anraten eine Rechtsauskunft einzuholen. Also ab zum Amtsgericht und einen Beratungsschein holen und mit diesem zum RA für Sozialrecht.
    Das SGB II und das Unterhaltsrecht sind nicht aufeinander "abgestimmt", daher bleiben hier wichtige Fragen offen, die nur ein Anwalt beantworten kann.


    Im §§ 33 SGB II Abs. 2 heißt es:


    der Übergang eines Unterhaltsanspruchs nach bürgerlichem Recht darf nicht bewirkt werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person
    1. mit dem Verpflichteten in der BG lebt,
    2. mit dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht hat, dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche
    a) minderjähriger ilfebedürftiger,
    b) von Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben gegen ihre Eltern.


    Fakt ist, mm2000 bilset seine eigene BG, wenn er nicht mehr zu Hause wohnt. Somit ist eine Einkommensanrechnung der Eltern nicht rechtens.


    Also mm2000, hol dir bitte eine rechtliche Auskunft!


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hola,
    ich muß da was zurück nehmen, denn du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und somit kommen deine Eltern nicht mehr in Frage. Nur, und darauf wollte ich mit meiner Aussage hinaus, hätte sie dem AA nicht sagen dürfen das ihre Eltern sie hin und wieder mit den 200? unterstützen. Denn es ist klar das das Amt dann sagt, sollen doch die Eltern aufkommen und somit wird der Gang zum Anwalt umsonst. Aber lass dich nicht von diesem Gang nicht abbringen. Es könnte sein das es klappt und fragen kostet nichts. Ich kann es mir nur nicht vorstellen das das was bringt.


    Viele liebe Grüße, Ronny

  • Worauf es hier ankommt, sind die "tatsächlichen Zahlungen" die NACHWEISLICH auf dein Konto eingehen. :) Wenn die 200 Euro da nicht ersichtlich sind................hm............dan eben nicht.............du verstehst was ich damit meine?! :)


    Liebe GRüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • also ich denke auch das es ein fehler war dem amt mitzuteilen das deine eltern dich bei bedarf unterstützen!!!


    denn jetzt denkt das amt sich: na wenn die das vorher auch immer getan haben dann können die das auch weiterhin!


    geh wirklich mal zu einem Anwalt oder zu einem anderen sachbearbeiter oder zur caritas oder so die kennen sich auch aus mit dem amtskram!

  • Hola Kätzchen,
    ich weiß schon was du meinst, nur du glaubst doch wohl nicht ernsthaft das die ARGE dafür auch noch einen Nachweis sehen will. Die sind froh wenn sie nicht zahlen müssen. Und selbst wenn wenn der Kontoauszug leer ist, man wird sich immer auf das berufen was sie gesagt hat.


    Ich kann mir sogar vorstellen das diesbezüglich ein Vermerk im Antrag steht.Deshalb meine ich, du sollst alles sagen nur nicht alles, wenn du verstehst. Jetzt stellt sich natürlich auch noch die Frage was genau sie gesagt hat. Es gibt halt ein Unterschied zwischen, meine Eltern unterstützen mich oder meine Eltern haben mich mal unterstüzt als es mir finanziell nicht gut ging z.b. Ich glaube einfach das sie dafür kein Anwalt brauch. Denn wenn sie gesagt hat das sie unterstüzt wird dann hat sie sowieso keine Chance, denn den Nachweis will keiner sehen.


    Bei Famillie kann doch wohl davon ausgegangen werden das das Geld auch andersweitig zu ihr kommt wie z. B. durch Besuch, Post...usw. Und es wird ja wohl niemand sagen das er unterstüzt wird wenn es nicht so ist. Und wenn sie die andere Variante erzählt hat, brauch sie auch kein, denn das schafft sie dann alleine. Denn dann kann sie sich auf ihre leeren Kontoauszüge berufen. Lese du doch einfach nochmal ihren Beitrag, sie sagt das ihre Eltern sie im letzten Schuljahr(ca.9 Monate) mit 200€ unterstüzt haben. Ich denke das wird sie auch der ARGE erzählt haben und das wird letzten Endes der ausschlaggebende Punkt sein worauf die ARGE natürlich immer wieder eingehen wird...
    liebe Grüße, schronny
    PS: du hast auch ein Beitrag von mir beantwortet und mir ein Link geschickt. Dank dir dafür erstmal. Es stand nur nicht das drin was ich wissen wollte. Hast du vielleicht noch eine Idee?

  • Es sind nun knapp 2 Monate vergangen und ich hab immer noch nichts von der Arge gehört. Auch hat man mich bisher nicht dazu aufgefordert den Verdienst meiner Eltern anzugeben.


    Die Sache ist einfach die, das ich kein Geld habe. Keinen Cent, weder Ersparnisse noch sonst etwas. Wahrscheinlich hätten mir meine Eltern das Geld in bar geben sollen.
    Ich musste ja meine Kontoauszüge bei Antragsstellung abgeben.
    Da wäre es sehr verwunderlich gewesen wenn ich mit "Nichts" meine Miete, Strom etc. bezahlt hätte.


    schronny : Sorry, aber ich bin keine "sie" ;)

  • Hallo Er,
    ...kleiner Spaß.Dein Problem ist sehr verzwickt,weißt du das.Das du so lange auf den Bescheid warten mußt ist keine Seltenheit also mach dir diesbezüglich keine Sorgen,das kann gut 6-8 Wochen gehen. Du bist also noch im Rennen.
    Deine Eltern werden auch nicht mit berücksichtigt da du eine abgeschlossene Ausbildung hast und nicht mehr zuhause wohnst. Deshalb habe ich den 2 Beitrag geschrieben,das ich das zurücknehme. Ich muß dir aber sagen das du keine Chance hast.Du hast der ARGE erzählt das du unterstützt wirst und das war ein großer Fehler der nicht wieder rückgängig zu machen ist.Ich kann dir nur eins raten probier irgendwo Arbeit zu finden.Ich weiß ja nicht was du noch so vor hast.Aber geh ein Jahr arbeiten(sozialversicherungspflichtig)und dann hast du Anspruch auf ALG1.Oder geh weiter zur Schule...keine Ahnung.Aber bevor du irgendwas unternimmst warte noch ein bisschen vielleicht hat ein anderer User eine Idee.
    Sorry!!!!!
    Gruß,schronny

  • Ne du, ich studiere ab Oktober.
    Aber momentan hab ich quasi zinspflichtige Schulden und eben nur, weil mir die ARGE nichtmal einen Vorschuss leisten will.
    Begründung: "Sie sind ohnehin nur bis Oktober arbeitslos. Wir geben generell nur Langzeitarbeitslosen einen Vorschuss."


    Ja klar... und mit Ehrlichkeit kommt man nicht weiter. Schade. Armes Deutschland.

  • Hola,
    ja so wie sich das anhört kann man sich meine Idee sparen. Ich habe dir nämlich eine PN geschickt. Weil mir nämlich doch noch was eingefallen ist,nur wenn du eh ab Oktober wieder studierst lohnt sich die ganze Streiterei eh nicht.Denn bis alles durch ist studierst du schon wieder und dann bekommst du Bafög.Es wär natürlich trotzdem nicht schlecht,denn du würdest dann irgendwann eine Nachzahlung bekommen.Überleg es dir und wenn du trotzdem noch Lust zum streiten hast lass es mich wissen und meld dich per PN.
    Gruß,schronny