Erbschaft rückwirkend anzurechnen ?

  • Hallo Forum !


    Fall: eine alleinstehende, ca. 60 Jahre alte Dame ist seit ein paar Jahren arbeitslos, jetzt Hartz IV Empfängerin und erbt ca. 100.000,-- ?.


    Frage 1: Muss die Erbin rückwirkend die empfangenen Leistungen ( ALG / Hartz IV etc. ) zurückzahlen oder gilt die Berechnung erst ab dem Zeitpunkt des Erbfalls ?


    Frage 2: Was passiert, wenn - nach Kenntnis über das Erbe - die Erbin eine Wohnung zur Eigennutzung kauft ( --> Alterssicherung ) und das gesamte Erbe dafür ausgegeben wird. Ist sie dann wieder Hartz IV-Empfängerin, dann aber in einer Eigentumswohnung ?


    Ich danke im Voraus für eine Antwort !!

  • Also, das mit der Eigentumswohnung wird wohl sicher nichts. Die muss man ja sogar veräußern, sobald man Hartz4-Empfänger wird, genauso wie ein Haus.


    Rückwirkend wird das Erbe sicher nicht angerechnet, aber da sollten sie sich beraten lassen.

  • Überlegung: Falls das Erbe nicht rückwirkend angerechnet würde, auf Grund des Erbes aber in Zukunft auch kein Hartz_IV mehr gezahlt wird, würde eine Überlegung, in Frührente zu gehen, ja auch keinen Sinn machen, da in einem solchen Fall zusätzlich auch die Höhe der Rente ( ab dem 65. Lebensjahr ... ) "leidet", oder ?


    Na ja, schaunmermal.


    Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort !

  • BEISPIEL


    Steuerrecht


    Erbe muss Sozialhilfe zurückzahlen


    Erben haften bis zu drei Jahren lang für die Sozialhilfekosten, die der Erblasser verursacht hat. Hier musste ein Enkel 16 000 ? Sozialhilfe zurückzahlen, nachdem er die geerbten 19 000 ? schon ausgegeben hatt. (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Az.: 4 E 318/05)


    Das Haus muss veräußert werden, da der Erbe kein Anspruch auf ALG II hat. Das Geld wird berechnet wie lange es (auf Hartz IV-Basis) für den Lebensunterhalt reicht.
    So war es bei einer Freundin von mir.


    Vielleicht hilft es weiter.


    ryaan