Hallo Forum !
Fall: eine alleinstehende, ca. 60 Jahre alte Dame ist seit ein paar Jahren arbeitslos, jetzt Hartz IV Empfängerin und erbt ca. 100.000,-- ?.
Frage 1: Muss die Erbin rückwirkend die empfangenen Leistungen ( ALG / Hartz IV etc. ) zurückzahlen oder gilt die Berechnung erst ab dem Zeitpunkt des Erbfalls ?
Frage 2: Was passiert, wenn - nach Kenntnis über das Erbe - die Erbin eine Wohnung zur Eigennutzung kauft ( --> Alterssicherung ) und das gesamte Erbe dafür ausgegeben wird. Ist sie dann wieder Hartz IV-Empfängerin, dann aber in einer Eigentumswohnung ?
Ich danke im Voraus für eine Antwort !!