Hallo,
habe heute die Ablehnung von Hartz IV für meinen Sohn erhalten. Er hat am 21.07.2006 die Berufsfachschule mit Erfolg beendet. Er sollte sich schon im Mai ab August als "Arbeitssuchend" beim Arbeitsamt melden. Ist geschehen.
Im Juni gab er den Antrag auf Hartz IV ab. Nach der Neuregelung ab 01.07.2006 wären wir eine Bedarfsgemeinschaft. Tag der Antragstellung war aber schon der 14.06.2006. Demnach konnte er sich noch als Einzelperson Hartz IV beantragen (wurde auch von der ARGE bestätigt). Meiner Meinung nach wäre damit Hartz IV ab August bis Mitte Oktober (ab 16.10.2006 für ein halbes Jahr Praktikum) beantragt. Warum nimmt die ARGE schon Juni als ersten Zahlmonat.
Ablehnunggrund:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie in der Ausbildung sind und diese Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der §§ 60 und 62 des Dritten Buches Sozialbuch (SGBIII) dem Grunde nach förderungsfähig ist.
(ab 22.07.2006 ist die Ausbildung beendet)
Warum sollte er BAföG beantragen. Es wären ja schon Schulden, die mein Sohn hätte. >:(
Sämtliche Unterlagen:
Ende der Ausbildung;
Beginn des Praktikums;
Kein BAföG beantragt und erhalten;
sind dem Antrag auf Hartz IV beigegeben worden.
Konnte man uns bei der Abgabe des Antrages nicht richtig beraten oder wollte man nicht!?
Ich glaube, die ARGE will uns als Bedarfsgemeinschaft (also nach der Neuregelung) einstufen können.
Wer hat ähnliche Erfahrungen sammeln müssen. Werde Widerspruch einlegen.