Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine erste Frage bzw. ein Problem, mit dem ich nicht ganz zurechtkomme.
Ich lebe seit Mai 2005 mit meiner Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft zu der außerdem noch 3 Kinder von 8 und 5 Jahren (Zwillinge) zählen. Wir sind also beide Hartz IV - Empfänger und bekommen aber mit 3 Kindern weniger Geld als beispielsweise meine Schwester mit ihrem Partner (auch beide H 4) mit nur einem, aber erwachsenen Kind.
Dazu möchte ich erwähnen, daß man mir bisher erzählte, das staatliche Kindergeld dürfe nicht angerechnet werden, aber ich habe hier bereits gelesen, daß es wohl rechtens ist das KG als Einkommen mitzurechnen. Desweiteren bekommt meine Partnerin auch Unterhaltsvorschuß, der ja ebenfalls als Einkommen mitberechnet wird.
Jetzt frage ich mich, ob es wohl daran liegt, daß man das KG und den Unterhaltsvorschuß mitrechnet, daß wir unterm Strich weniger bekommen als 2 Personen mit einem erwachsenen Kind ?
Außerdem kommt noch dazu, daß man mir die 3 Kinder anrechnet, obwohl ich nicht der Vater bin und wir auch nicht verheiratet sind. Ist das korrekt ?
Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung für mich, die ich auch verstehe, wäre sehr nett, danke.
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Hallo Atschie,
das Kindergeld wird grundsätzlich als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet, es sei denn, das Kindergeld geht direkt an das Kind (direkt von der Familienkasse, nicht indirekt über die Eltern) und das Kind ist volljährig und wohnt nicht mehr im Haushalt der Eltern.
Von daher kann es sein, dass hieraus die Unterschiede in der Höhe der empfangenen Leistungen resultieren.Gruß
Philipp
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Vielen Dank für die schnelle Antwort; ja dann wird es wohl so richtig sein, hmmmm.....
Aber darf man mir die Kinder anrechnen, obwohl ich nicht der Vater bin ?
Bei Bekannten von uns lag ein ähnlicher Fall vor, sie sind verheiratet und ein Kind ist aber nicht von ihm und wurde ihm aber angerechnet. Sie gingen damit vor Gericht und bekamen recht, sprich: der Junge darf ihm nicht angerechnet werden.
Auf unsere Frage beim Job-Center sagte man uns nur, daß dies wohl Einzelfallentscheidungen wären und halt nicht von vorn herein so geregelt; also müßten wir auch vor Gericht ziehen... -
Hallo Achim,
auch ich möchte hierzu meinen Senf abgeben *gg*. Kann mich da aber auch ganz Philipp's Ausführungen anschließen. KG sowie der Unterhaltsvorschuss sind Einkommen der Kinder und fließen somit auch in die Berechnung ein. Der eventuelle Überhang aus diesem Einkommen kommt aber nur der Mutter "zugute" und das deshalb, weil du ja nicht der leibliche Vater bist.
dies ist meine Meinung dau.
Zur "Stiefkinderregelung" gibt es glaube ich etwas neues, meine zumindest etwas darüber in meiner "Unterlagensammlung"(zum SGB II) darüber gelesen zu haben. Wenn du möchtest kann ich nochmal recherschieren.Liebe Grüße
Kätzchen35 -
Vielen Dank auch an dich, Kätzchen,
es wäre sehr nett von dir, wenn du da noch einmal etwas in Erfahrung bringen könntest, danke. -
Hallo Achim,
ich schicke dir mal per PN einen Link.
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für ArbeitssuchendeLaut diesem sollen nun auch Stiefelernteile für die Stiefkinder aufkommen.
Nun dies wurde ja schon in sehr vielen Fällen so praktiziert. Ich kann nur immer wieder jedem Raten Widerspruch einzureichen, denn hier "beißen sich zwei Gesetzgebungen.......das SGB II mit dem UnterhaltsgesetzEs kann doch nicht sein, das leibliche Eltern einen höheren Selbstbehalt haben, als der Stiefelternteil der in einer BG lebt.
Solltest du also Einkommen haben, was anteilmäßig auf die nichtl eiblichen Kinder angerechnet wurden ist, dann ab in Widerspruch und bei Ablehung Klage einreichen
Liebe Grüße
Kätzchen
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