Hallo,
weiß jemand ob das wirklich rechtens ist, diese extra Mietbescheinigung( Hartz IV) vom Vermieter ausfüllen zu lassen?
denn ich möchte ehrlich gesagt nicht, das er von meiner arbeitslosigkeit erfährt. Hat jemand da infos?
-
-
(leider)Es ist korrekt und du wirst nicht umherkommen die Mietbescheinigung des Vermieters vorzulegen. Daraus muss hervorgehen wie hoch deine tatsächliche Miete m², sowie die KDU-Kosten.
Wenn du allerdings einen Mietvertrag hast voraus dies schon hervorgeht, dürfte dies auch ausreichend sein.
Gruß
Kätzchen
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-