zu Unrecht Geld abgezogen?

  • Hallo!
    Ich bin neu hier und habe mal eine Frage zum Thema Abzüge wenn man ALG 2 Empfänger ist.
    Ich habe die letzte Woche im Juni angefangen auf 400-Euro Basis zu arbeiten. Nun hat mein Sachbearbeiter der Arbeitsagentur mir für Juli 80,00 Euro vom AG für die eine Woche Arbeit im Juni abgezogen. Ich habe in dieser einen Juni Woche 82,00 Euro verdient und das Geld natürlich erst im Juni bekommen. Meine Frage nun: Ist das so richtig, das er mir das Geld abgezogen hat oder hätte er das nicht tun dürfen? Denn man hat doch diesen Freibetrag von 100,00 Euro im Monat??? Ich bin mir unsicher, weil ich ja nur eine Woche im Juni gearbeitet habe, aber eigentlich spielt das doch keine Rolle oder? ich hoffe mir kann hier jemand helfen.


    Gruß Nessy

  • Hallo Nessy,


    ich muss hier nochmal kurz zusammenfassen: Du hast für eine Woche Arbeit (Juni) 82 Euro verdient?! Dieser Lohn wurde dir im Juli auf dein Konto überwiesen.........sehe ich das alles richtig so?! Hier gilt das Zuflußprinzip, Lohn vom Juni im Juli auf dem Konto gutgeschrieben, demnach darf es (wenn überhaupt) nur im Juli angerechnet werden. DerLohn liegt aber unter der Freibetragsgrenze von 100 Euro( wie du schon richtig bemerkt hast). Von den 82 Euro ist also NICHTS abzugfähig!!!!! Du hättest also den kompletten Lohn behalten dürfen!


    Also, bitte umgehend Widerspruch einreichen.



    Liebe Grüße
    kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hat Kätchen recht, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Kollege so doof ist... aber im Prinzip würde ich, nachdem der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid bzw. Änderungsbescheid (für 07/06) erlassen wurde, umgehend Widerspruch einlegen. (schriftlich oder per Niederschrift)