Da ich zum 1.8.06 eine neue Wohnung beziehe und sich in meiner neuen Küche kein Anschluss für Warmwasser befindet benötige ich ein Untertischgerät.
Wer kann mir sagen, wer für die Kosten der Anschaffung des Gerätes und der Montage aufkommt?
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Hallo Hilozwei,
Versuch es mal mit einen Antrag (auf Darlehnsbasis) nach § 23 SGB II (Abweichende Erbringung von Leistungen)"unabweisbarer Bedarf "!
Liebe Grüße
Kätzchen
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