Anspruch auf Hartz 4 ?

  • Wollte mich mal vorab erkundigen, weil ich mich mit dem bereich Hartz 4 überhaut nicht auskenne.


    Ich bin 27 Jahre alt. Ich habe zuletzt eine Ausbildung gemacht und wurde leider nicht übernommen. Ich bin jetzt also arbeitsos gemeldet.
    Ich hatte ein Bruttoeinkommen von 700?. Das würde also wenn ich richtig liege heißen, dass 60% davon ca 400? Arbeitslosengeld sind. Dies reicht bei mir aber hinten und vorne nicht.
    Durch das Ende meiner Ausbildung ist auch das Kindergeld gestrichen worden.
    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, welche ein festes Einkommen hat von Brutto 1350?. Die 400? reichen also überhaupt nicht, da ich ja mein Teil zur Miete etc beitragen will. Unsere Miete liegt bei 540? warm und glaube 350? kalt.
    Der Freibetrag liegt ja für einen Nebenvedienst leider nur bei 165? und da findet man überhaupt keine Jobs . Bei mir in Berlin jedenfalls nicht. Wenn dann sind es 400? Jobs oder die unternhemen wollen erst gar keine Jobber die arbeitslos gemeldet sind.
    Um ausreichend Geld für mein Mietanteil und zum Leben zu haben muss ich also voresrt zum Arbeitslosengeld Hartz 4 beantragen. Hoffe das geht nicht lange so .
    habe ja schließlich meine Ausbildung mit "sehr gut" abgeschlossen.


    Folgende Fragen habe ich :
    1. Habe ich überhaupt Anspruch auf Hartz 4 ?
    2. Wo kann ich mir die Erstanträge aus dem Internet ziehen ? Und welche brauche ich ?
    3. Wie verfährt man, wenn man da noch nie gemeldet war und welche Ansprüche hat man ?


    Vielen Dank im vorraus

  • Hallo dynasti ,


    versuch es mal mit einen Antrag auf Wohngeld bei deiner zuständigen Stadt bzw. Gemeinde. Dein Freund zählt da nicht als familienmitglied sondern als Angehöriger.


    Liebe Grüße
    kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Nun, Wohngeld wäre eine Variante um eventuel finanziel etwas aufzufangen und nicht auf ALG II angewiesen zu sein. Hat in dem Sinne dann nichts mit ALG II zu tun. Wenn du Anspruch auf Wohngeld hast, könnte dies den späteren befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhöhen.(wenn du dann ins ALG II fallen solltest.


    Oder aber du stellst einen Antrag auf ALG II. Wenn du mit deiner Freundin zusammen, wird hier von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen und ihr einkommen wird mit zur Berechnung herangezogen.


    Liebe Grüße
    kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo dynasti,
    als erstes muss ich (leider) etwas berichtigen. Das ALG-I, normales Arbeitslosengeld, bei Singles 60%, wird nicht vom Bruttoeinkommen, sondern vom Nettoeinkommen gewährt. Da Du ca. 550? netto verdient hast (meine Schätzung) steht Dir nur ALG-I in Höhe von ca. 330-350? zu.
    Ob Du mit dem ALG-I plus Wohngeld oder mit ALG-II , wenn Du mit Deiner Freundin als eheähnliche Gemeinschaft gerechnet wirst, besser stehst, ist eine Ausrechensache.
    Meiner Meinung nach ist, obwohl nur geringes ALG-I, diese Rechnung wesentlich besser, da hierbei das Einkommen der Freudin nicht gerechnet wird. Die Wohnkosten werden durch 2 geteilt, und mit Deinem Einkommen in der Wohngeldtabelle nachgesehen, wieviel Dir zusteht.
    Bei ALG-I bestehen nicht die extremen Vorschriften und Gesetze wie bei ALG-II. Allerdings nach Beendigung des ALG-I fällst Du in ALG-II.
    Mir liegt keine Wohngeldtabelle vor, die ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich (mußt Du nachfragen, was bei 350? Einkommen (ALG-I) und Miete X Dir zusteht).
    Ich hoffe, Du hast alles verstanden.


    P.S. Wenn Du mit Freundin als eheähnliche Gemeinschaft gilst, wirst Du voraussichtlich durch das Einkommen kein zusätzliches ALG-II bekommen


    Gruß


    Jones

  • Hi
    ALG-I und Wohngeld. Die exakte Ausrechnung kann ich Dir nicht geben.
    Aber:
    ALG-I ca. 330? (Du bist dadurch krankenversichert) + Wohngeld ergibt einen Betrag in der Summe von über 330?.
    ALG-II: Es ist fraglich, ob Du überhaupt ALG-II bekommst, weil vorausssichtlich Deine Freundin und deren Verdienst mitzählt. Es kommt höchstens ein geringer Betrag über dem Regelsatz 345? heraus, kann auch weniger sein.


    Vorteile/Nachteile
    ALG-I: freie Wohnungswahl, freie Wohngröße, kein 1?-Job-Zwang, der schriftliche Gesamtaufwand ist gering, bei Berechnung des ALG-I-Betrages zählt lediglich Dein letztes Einkommen, der Betrag ist eindeutig.
    Nebenjob: 165? Freibetrag + Fahrtkosten werden erstattet


    ALG-II: Wohnung angemessen, sonst teilweise Umzugzwang, Größe bei 2 Personen 60 qm, sonst Schwierigkeiten, 1?-Job-Zwang, Freundin muss sämtliche Konten usw. offenlegen, Wartezeit des Bescheides oft sehr lang, teilweise mehr als 2-3 Monate, vorher kein Geld. Bei Berechnung des ALG-II sehr hohe Fehlerquote durch das Amt (muss nicht sein), über Widerspruch usw. vergeht weitere Zeit
    Nebenjob: 100? Freibetrag, davon müssen allerdings Fahrtkosten zum Beispiel bestritten werden.
    weiterhin gültig: neues Optimierungsgesetz ab 1.8.06 (ist sehr umfangreich, bitte auf Seiten im Netz nachschlagen)


    Konsenz:
    Da vom finanziellen kaum eine Differenz bestehen dürfte, würde ich normal ALG-I beziehen und Wohngeld beantragen.


    Ich bin zwar kein Jurist sondern "Harzi" wie viele, aber einfach durch die extremen Vorschriften bei ALG-II würde ich ALG-II nicht beantragen.
    Gruß
    Jones

  • Hallo dynasti,


    nur mal so zur Info und vielleicht hilft es dir weiter:
    Wohngled ist eine vorrangige Leistung zum ALG II.
    Daher würde ich ersteinmal den Anspruch aus Wohngeld überprüfen lassen, dies geht eben nur indem man einen Antrag stell.
    Sollte eine Ablehnung erfolgen, dann kann man versuchen auch rückwirkend einen ANtrag auf ALG II zu stellen (§ 28 SGB X). Allerdings muss die unverzüglich geschehen, was da heiß, nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung erfolgt ist.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!