eine frage zu den leistungen

  • hallo forum, ich hätte da mal eine frage:


    mein mann und ich haben uns getrennt, leben aber noch in der gleichen wohnung zusammen. ich arbeite und er bekommt eine rente wegen voller erwerbsminderung auf zeit. hat mein mann anspruch auf hartzIV oder andere leistungen?


    gruss
    martina

  • wie ist das "getrennt" zu verstehen? gefühlsmäßig und amtlich durch scheidung?


    Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft


    Länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung lebende Erwachsene werden künftig als Bedarfsgemeinschaft angesehen und müssen demnach füreinander aufkommen.
    Hierbei ist es unerheblich, ob die Mitbewohner gleichgeschlechtlich sind oder nicht.
    Der Nachweis darüber, das keine Lebensgemeinschaft vorliegt ist ab Januar 2007 von den Mitgliedern der vermeintlichen Bedarfsgemeinschaft zu führen. Bisher war der zuständige Träger in der Beweispflicht und hatte den Nachweis des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft zu führen.