Erstattung Hausrat-, private Haftpflicht-, KFZ-Haftpflichtversicherung

  • Hallo ,


    ich lebe zur Zeit von 385,00 Euro Trennungsunterhalt und meinen Einkünften aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Ich werde nach gearbeiteten Stunden bezahlt. Meine Einkünfte schwanken daher monatlich, ich komme jedoch nie über 400,00 Euro pro Monat.
    Meine Miete plus Nebenkosten beträgt 300,00 Euro mtl.
    Ich habe ALG II beantragt und bekomme die Kosten für Unterkunft und Heizung , welche mit den Einkünften verrrechnet werden.
    Bei der Agentur für Arbeit muß ich jeden Monat dei aktuelle Gehaltsabrechung vorlegen.



    Ist es möglich , zusätzliche Mittel für die Beiträge zur Hausrat-, privaten Haftpflicht-, und der KFZ-Haftpflichtversicherung zu bekommen ?



    Bitte Info, was ich tun muß!

  • Hallo Ingrid,


    leider ist dies nicht möglich, solange du nicht über die 400 Euro kommst.


    Liebe Grüße
    kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Das ist nicht ganz korrekt, gem. der neuen Freibetragsregelung mit Wirkung vom 01.10.05 werden auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zumindestens im Rahmen des Grundfreibetrages von 100 Euro eine Versicherungspauschale sowie eine Werbungskostenpauschale pauschaliert berücksichtigt! Also kann sie sich sehr wohl die Hausrat- und Haftpflicht leisten...

  • Hallo,
    Kätzchen35 hat recht, Ingrid bekommt nicht mehr. Ab 1.10.05 sind für Verdienste bis 400? in dem pauschalen Freibetrag von 100? Kosten für Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht usw. enthalten
    Erst ab Verdiensten über 400?/Monat können Mehrkosten, sofern diese über 100? in der Summe liegen, geltend gemacht werden, SGB II, Par. 11 Abs. II, Nr. 1-5 plus Zusatz ab 1.10.05
    Gruß


    Jones