hilfe , brauche ein rat

  • hallo ich bin neu hier.


    ich habe mal ne frage und zwar ich wohne noch mit mein Ex zzusammen, wir verstehen uns nich mehr und gibt jeden tag streit .


    evtl wenns klappt habe ich ab den 1.9 dieses jahres ne ausbildung .
    und ich bin vor 2 jahren bei meine eltern ausgezogen die im niedersachesen wohnen und ich wohne im hamburg .
    und ich möchte ne eigene wohnung haben , ich bin 21jahre alt
    macht das die arge mit??


    knuddels melly

  • Hallo lilafantasy


    einmal zu Hause ausgezogen und das vor schon längerer Zeit, kann das Amt dich nicht so einfach wieder auf die elterliche Wohnung verweisen.
    Solltest du, wovon ich ausgehe Leistungen nach dem SGB II erhalten, lass dir vom Amt den Aus bzw. Umzug schriftlichen.
    Also such dir eine Wohnung und lass diese vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Amt genehmigen, dabei geht es um die Angemessenheit. Kläre vorher alles in einem persönlichen Gespräch mit deinem SB ab.


    Viel Erfolg!
    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!