Lebensgemeinschaft:wird BaföG in hinblick auf Hartz IV angerechnet?

  • Hallo!


    Ich habe da mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.


    Ich werde ab August eine schulische Ausbildung zur PTA beginnen, in dieser werde ich neben Kindergeld (154,-?) und Halbwaisenrente (124,-?) auch noch BaföG (ca. 450,-?) beziehen. Mein Freund ist z. Z. leider arbeitslos und bezieht Hartz IV. Wir wollten gerne im nächsten Jahr zusammenziehen.
    Meine Frage lautet: Fals mein Freund dann immer noch Hartz IV bezieht, werden dann seine Leistungen gekürzt, da ich mit BaföG mehr Geld zur Verfügung habe und ihn dadurch unterstützen "könnte" oder ist mein Einkommen noch nicht anrechnungsrelevant?


    Danke für die Anwort im Voraus!


    Liebe Grüße Marilyn

  • Hallo,
    eins kann ich dir versichern es wird mit angerechnet. Die ARGE nennt das eheähnliche Gemeinschaft in der einer für den anderen aufkommen muß. Also ich würde euch raten nicht zusammen zuziehen. Und wenn ihr aber trotzdem nicht ohne könnt dann meldet euch als Wohngemeinschaft. D. h. dann aber das ersichlich sein muß das 2 Haushalte in einer Wohnung geführt werden. Also ihr müßt euren Kühlschrank trennen oder am Besten 2 haben. 2 Zimmer müssen so eingerichtet sein das man annehmen kann das je eine Person in einen Zimmer lebt. Also du siehst es ist ein schwieriges Unterfangen. Kleiner Tipp von mir überlegt euch ob ihr zusammen ziehen wollt.
    Ansonsten alles liebe für euch.
    Gruß, schronny

  • Hallo,


    fangen wir bei den Mietkosten an, hier ist es egal ob ihr als WG oder eheähnliche Gemeinschaft zusammenleben wollt, deinem Freund werden durch deinen Einzug immer die hälftigen Mietkosten abgezogen, die du dann tragen musst, dass ist nun mal so.


    Wenn ihr euch als eheähnliche Gemeinschaft anmeldet, werden deinem Freund zusätzlich noch 34 ? vom Regelsatz abgezogen da ihr dann als Partner veranlagt werdet und der einzelne nicht mehr 345 ? sondern 311 ? bekommt.


    Du bist als Studi vom Leistungsbezug ausgeschlossen aber theoretisch kann dein Einkommen was deinen Bedarf übersteigt auf deinen Partner angerechnet werden. Dein Einkommen ist dein BAFÖG - 20% Freibetrag auf das BAFÖG also 360 + 154 KG +124 HW-Rente zusammen also 638 ?. Dein Bedarf sind 311 ? + hälftige Miete. Rechnest du also 638 - deinen Bedarf weißt du was du an übersteigendem Einkommen hast, die du deinem Freund zur Verfügung stellen musst.


    Das mit der WG ist zwar ein beliebter trick, aber irgendwann kommt die ARGE auch dahinter und dann wirds richtig teuer. Ich kann dir nur raten ehrlich zu bleiben.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!