Entstehende Kosten durch Umzug

  • Hallo!


    Wir ziehen demnächst um und dadurch entstehen ja auch Kosten.
    Z.B. muß die neue Wohnung noch komplett tapeziert werden, dazu werde ich einen Antrag auf "Renovierungskosten" bei der ARGE stellen.


    Dann werde ich noch versuchen zwecks der "Umzugskosten".


    Desweiteren ist in der neuen Wohnung keine Küche, so das wir die ja auch noch kaufen müssen. Kann ich dafür bei der ARGE auch was beantragen?


    Gibt es sonst noch etwas was man dazu beantragen könnte?


    Dankeschön!


    MFG babsie

  • Renovierung wirste nix bekommen, da:


    Zitat


    Schönheitsreparaturen


    Kosten für Renovierungen oder Schönheitsreparaturen können grundsätzlich nicht im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden, da diese aus der Regelleistung gemäß § 20 SGB II zu decken sind.


    Bei Umzugskosten wird es so gehandhabt:


    Zitat


    Höhe der übernommenen Umzugskosten


    Ein Umzug sollte weitestgehend in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Beköstigung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.


    Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierbei ist die Vorlage von mindestens 3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen erforderlich. Sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind, ist dem günstigsten Angebot der Vorzug zu geben.


    Mit der Küche sieht es so aus:


    Zitat


    Erstausstattungen für die Wohnung


    Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sind in der Regelleistung nicht enthalten; sie werden bei Bedarf gesondert erbracht, auch wenn im Übrigen der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann (§ 23 Abs. 3 SGB II).

  • Hallo,


    Renovierungskosten bei Einzu oder Auszug dienen nicht der Instandhaltung einer Wohnung, deshalb sind sie demnach Wohnungsbeschaffungskosten ( §22 ABS.3 SGB II und §29 Abs. 1 satz 7 SGB XII).
    Diese müssen daher anerkannt werden, wenn der Umzug notwendig ist, die Miete der neuen Wohnung angemessen ist, wenn das Amt der Anmietung vorher zugestimmt hat und die Auszugs bzw. Einzugsrenovierung mietvertraglich durchgeführt werden muss.


    Also wenn dies alles zutrifft, würde ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.


    Gruß
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!