490? mit 2 Kindern & Kindergeld ?

  • Da meine 18 jährige Tochter nun auszieht , wurde mein Geld neu berechnet ...


    Ich bin alleinerziehende Mutter und es leben noch 2 Kinder Zuhause bei mr


    - Ich - Regeleistung 345 + 124 ? Alleinerziehend
    - Kind 7 Jahre - Regelleistung 207 ?
    - Kind 15 Jahre - Regelleistung 276?


    (laut Bescheid von Gestern )


    Ausgezahlt bekomme ich laut neuen Bescheid auf mein Konto ab August 490,26? zum Leben für uns 3 und erhalte dazu das Kindergeld für 308 ? (Miete direkt wird vom Amt überwiesen)


    Heisst es nicht HARTZ IV + KINDERGELD ? wieso dennn jetzt nur noch 490 ? für uns 3 Personen ?


    Miete wird komplett übernommen , weitere Einkünfte hab ich nicht ...


    MIT meiner Tochter hatte ich sonst 799? HARTZ IV + Kindergeld


    Das mir nun wegen Ihren Auszug sooooviel abgezogen wird , verstehe ich nicht ... Es fehlen also genau 276?


    Blos wieso bekommen dann die Kinder nicht Ihren Satz ?


    Das wäre doch sonst so:


    276
    + 207
    -------
    = 483? + mein HARTZ IV ? Wieso also NUR vom Amt 490? zum Leben ???


    Wie rechnet sich denn das ? Ist das wirklich richtig ? An wen wendet man sich denn ?


    Ich habe mich noch nie damit befasst , aber diesmal sitze ich hier wie erschlagen vor den Bescheid und verstehe die Welt nicht mehr :(


    Die Sachbearbeiterin versicherte mir das das stimmt ???


    Bin seit Gestern nur noch am Weinen und völlig fertig , weil ich nicht weiss wie ich das finanziell schaffen soll ...


    Bitte bitte hilft mir ...


    LG Maerchenmond

  • Bekommst Du Unterhalt für die Kinder dann wird der als Einkommen gerechnet.
    Und das Kindergeld zählt auch als Einkommen .
    Wie hoch ist Deine Miete dann kann ich Dir das gerne wenn Du willst mal aufschreiben und erklären ...


    Lg marisa

  • Nein , ich bekomme keinen Unterhalt für die Kinder und die Miete beträgt warm 550? und wird komplett übernommen.


    Verstehe die Rechnung echt nicht , selbst wenn ich das Kindergeld als Einkommen rechne , komme ich nicht auf die Regelsätze ... grübel ....


    Meine Tocher zieht ja diesen Monat aus und so wurden Ihre 267? abgezogen und Sie erhölt Ihr Kindergeld nun selber ..


    Verstehe echt nicht wie die nun auf 490? HARTZ IV kommen + 308 ? KIndergeld für 3 Personen ... habe auch keine Abzahlungen oder Ähnliches an das Amt zu leisten.

  • hallo,


    wenn du Hilfe bzgl. der Berchnungen deines Bescheides in Anspruch nehmen möchtest, kann ich nur aus persönlicher Erfahrung dir sagen, dass es in deiner Stadt oder Dorf direkt bei der Gemeinde einen Ansprechpartner gibt, der dir bei Nichtverstehen der Bescheide zur Seite stehen kann.


    Bei mir auf dem Dorf gibt es eine Ansprechpartnerin und die konnte mir bei diversen Angelegenheiten was z. B. Widersprüche angeht, gut weiterhelfen. Sie hat sogar mit dem Amt telefonischen Kontakt aufgenommen und hat einige Sachverhalte, die ich nicht nachvollziehen konnte, regeln können.


    Dennoch wäre interessant ob du vorab ALG I bezogen hast. Wenn ja hast du den Anspruch auf den Zuschuss der für max. 2 Jahre bezahlt wird. Wenn das der Fall sein sollte, kann es u. a. auch daran liegen..


    Kopf hoch, nach Regen kommt wieder Sonne. Ich bin auch alleinerziehend und habe auch schon so derartige Schocks bekommen, was die Geldleistung angeht. Das wird sich alles aufklären. Geh zu deiner Gemeinde oder Stadt und frage nach, ob es einen direkten Ansprechpartner gibt, der dir Behilflich sein kann.


    Ich wünsch dir viel Glück und alles Gute.


    Lg
    kriegsgoettin

  • Danke Dir echt lieb , aber ALG I habe ich nicht bekommen.


    Bin seit Jahren "nur" Mutter und habe immer vertraut das die Gelder so stimmen und bisher nie Probleme mit meiner Sachbearbeiterin gehabt. Vorher bezog ich SOZI für uns. Der Vater der Kids zahlte noch nie und Ansruch auf UVG habe ich nicht mehr.


    Hier gibt es nur nen Sozialdienst , welcher aber das selbe Amt ist.


    Ob die mir dann sagen , wenn die Kollegin Mist gebaut hat ???


    Wüste ja nur gerne ob DAS mit den Geld so stimmen kann ???


    Nicht das ich da "ausgelacht" werde , weil es doch richtig ist , was ich aber bezweifel , denn obwohl ich weiss das HARTZ IV "hart" ist , finde ich das doch jetzt recht wenig Geld , welches mir zum Wirtschaften bliebe, WENN das stimmt was da berechnet wurde ...


    Täte ja gerne arbeiten , aber mein jüngster Sohn ist seit langem sehr krank und ich bin seit 18 Jahren Hausfrau & Mutter ...


    Das da plötzlich soviel Geld fehlt ist echt nen " Schock" für Mich.


    Meine Tochter zieht aus beruflichen Gründen (AZUBI) in eine andere Stadt fort , bleibt Zuhause aber gemeldet und bisher freuten wir uns das Sie diese Chance hat.


    Nun wird die Freude mächtig getrübt ...

  • Hallo Maerchenmond,


    Du schreibst Deine Tochter, die nun auszieht, "erhält Ihr Kindergeld nun selber". Die Frage ist wohl, ob das Kindergeld direkt von der Familienkasse an Deine Tochter ausgezahlt wird, oder ob Du es erhälst und an Sie weiterleitest.
    Anspruchsberechtigt sind beim Kindergeld grundsätzlich immer die Eltern, es sei denn es wurde bei der Familienkasse eine Abtretung beantragt.


    Das Kindegeld zählt als Einkommen bei der Berechnung des ALG II. Vermutlich wurde das Kindergeld Deiner nun ausziehenden Tochter als Einkommen berücksichtigt:


    345 EUR - Regelsatz Familienvorstand
    + 276 EUR - Regelsatz Kind 15 Jahre
    + 207 EUR - Regelsatz Kind 7 Jahre
    ----------------------------------
    => 828 EUR Regelsätze
    + 124 EUR - Mehrbedarf alleinerziehend
    ----------------------------------
    => 952 EUR - Summe der Leistungen
    - 462 EUR - 3 x 154 EUR Kindergeld
    -----------------------------------


    490 EUR Auszahlung


    So dürfte wohl die Rechnung zu Deinem Bescheid etwa aussehen...
    Ist das Kindergeld korrekt an Deine Tochter abgetreten müsste als Ergebnis eigentlich eine Auszahlung von 644 EUR zu Buche stehen, geht das Kindergeld an Dich ist die Rechnung meiner Meinung nach wohl auf den ersten Blick ok.


    Weitere Informationen zum Kindergeld


    Gruß


    Philipp