Ferienjob und Anrechnung

  • Hallo! Brauche ganz dringend Hilfe. Meine Tochter bezieht ALG II (geht noch zur Schule, macht gerade ABI) und hat voriges Jahr 4 Wochen einen Ferienjob angenommen vom 18.07.05 - 12.08.05 in Stuttgart. In dieser Zeit hat sie ca. 1.200 Euro netto verdient. Der Eigenbetrieb fordert nun die überzahlten Leistungen in Höhe von 566 Euro zurück. Das ist ja auch klar, aber stehen ihr nicht doch irgendwelche Freibeträge zu und müssen nicht auch die Fahrtkosten angerechnet werden. Schließlich ist sie an 4 Wochenende gependelt vom Heimatort nach Stuttgart und das sind immerhin fast 400 km!! jede Einzelstrecke. Vielen Dank für die Hilfe!!


    Cindy

  • Hallo,cindy


    § 30 SGB II in der Fassung des Freibetragsneuregelungsgesetzes 1.10.2005
    Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen auf Erwerbstätigkeit ein weiterer Beitrag abzusetzen. Die beläuft sich


    1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
    2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
    3.An Stelle des Betrages von 1200 Euro tritt für Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in BG leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1500 Euro.
    Hierzu kommen noch die 100 Euro die ja generell frei sind.
    Abzugsfähig sind noch eine pauschlae Versicherung von 30 Euro und Werbungskosten von 15,33 Euro
    Fahrtkosten können ebenfalls geltend gemacht werden (einfache Strecke)


    Also bitte genau auf den Berechnungsbogen sdchauen.


    Gruß
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • ich habe eine frage zu dem thema
    mein vater ist hartz IV empfänger und minijobber auf 400€ basis
    ich bin 16 und wollte einen ferienjob machen
    aber ich hab gehört bei hartz IV empfänger kindern wir der verdienst vom ferienjob vom staat eingenommen und zwar alles. ich wollt fragen stimmt das wirklich???

  • Gem § 1 Abs. 2 ALG II - V darf nur der Teil von dem Gehalt des Kindes berücksichtigt werden, der den doppelten Regelsatz (351 € x 2) und das 1,5 fache der anteiligen Mietkosten überschreitet.


    Es fällt jedoch für den Zeitraum aus dem Bezug von ALG II heraus.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D