Hallo,
ich habe am 17.10.2005 SGB 2 beantragt. Vorher war ich Freiberufler. Ich habe vor dem 17.10.2005 ein Einkommen aus einer Kurzzeitbeschäftigung (nicht angestellt) gehabt.
Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich vom 01.10.bis 31.10.2005 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bin, die ich nicht der Arge gemeldet habe.
Hätte ich das tun müssen? Das hatte doch gar nix miteinander zu tun. Ich habe ja einen Antrag auf Hartz 4 gesteltl, da mein freiberufliches Einkommen hinten und vor nicht gereicht hat und ich diese Freiberuflichkeit ab dem 17.10.2005 aufgegeben hatte.
Danke für die Tipps
Gruss
Betty