betrifft dispo ausgleich girokonto

  • hallo an alle,
    ich habe eine frage da meine bearbeiterin der ARGE nicht sehr mitteilungswillig ist.


    ich bekomme seit letzten monat hartz IV, da ich schwanger wurde mein arbeitgeber mich kündigte, ich vor gericht ziehen musste, recht bekam aber jedoch leider noch immer ohne meinen lohn aus 2005 bin. jetzt sind alle ersparnisse aufgebraucht und ich weiss nicht mehr von was ich leben soll.
    meine frage ist nun, ich muss bis zum 30. meinen dispo ausgleichen sonst wird mein konto gesperrt. das geld könnte mir meine mutter und eine freundin leihen.
    wird dieses geld auch als einkommen gesehen wenn ich es einzahle und es gleich von den roten zahlen aufgefressen wird?
    ich bin in der zwickmühle und weiss nicht was ich machen soll weil ich ja von dem geliehenen geld nichts habe und dann vielleicht noch das hartz für einen monat gesperrt bekomme.


    weiss jemand bescheid?


    danke und lieben gruss
    ines

  • Grundsätzlich zählt auch ein Darlehn / Kredit als anzurechnendes Einkommen im Sinne des ALG II.
    Aber: nicht berücksichtig werden Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen, SOFERN (!) Leistungen nach dem SGB II daneben nicht ungerechtfertigt wären. Dies nimmt man in der Regel an, wenn die Zuwendung die Hälfte des Regelsatzes (also 172,50 ?) übersteigt.


    siehe auch: http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/was_ist_kein_einkommen.html


    Die Frage ist also: Um welchen Betrag geht es?


    Gibt es evtl. die Möglichkeit unter diesem Gesichtspunkt eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank über den Dispo zu treffen? Oder wahlweise eine schriftliche Absprache mit dem zuständigen Träger?? Eine andere Möglichkeit die Bank milde zu stimmen wäre ggf. eine Bürgeschaft / Hinterlegung des Geldes, zur Absicherung des bestehenden Dispos (so dass der Dispo langsam abgebaut werden kann, ohne das Dir das Geld direkt zufließt).


    Gruß


    Philipp