Lebensgemeinschaft???

  • Hallo


    Ich hab mal ne Frage....ich bin mit meinem Sohn zu meinem Freund gezogen. So das Problem ist folgendes....habe ich noch Anspruch auf Hartz IV?? Ich habe dort meine eigenen Räume im Haus. Das Haus ist Eigentum seines Bruders, mein Freund wohnt auch dort und hat bei seinem Bruder nur nen mündlichen Mietvertrag. Muss ich jetzt mit meinem Freund nen Untermietvertrag machen oder einen Mietvertrag mit seinem Bruder? Die Wohnungen meines Freundes und meine sind zwar auf einer Etage aber durch zwei Wohnungstüren von einander getrennt, wir nutzen lediglich die Küche zusammen. Kann mir dazu jemand helfen ??? Von meinem alten Wohnsitz aus hatte ich Hartz IV bis zum 30.06.2006 bewilligt...muss ich mich jetzt am neuen Ort einen ganz neuen Antrag stellen für Hartz IV?? Bin ich überhaupt noch Krankenversichert??

  • Hallo,


    soweit ich weiss kommst du um einen neuen Antrag nicht drum herum. Unabhängig davon ob du Hartz IV Empfänger bist oder ALG I bekommst, hättest du diesen Umzug sofort dem A-Amt melden müssen, am besten noch vor dem Umzug. Da du kein Geld mehr beziehst, bist du auch nicht mehr Versichert. Da der Vermieter der Wohnung der Bruder Deines Freundes ist, würde ich dir Raten einen Mietvertrag mit dem Bruder zu machen. Ansonstan hast du nur noch mehr "Rennerei" auf diesen sch..... Amt, und in die meisten Untermietverträge werden vom Amt geprüft und da ihr in einer Beziehung seit, kann das nur zu unnötigen Ärger führen. Leistungen können vom Arbeitsamt ohne Brgründung abgelehnt werden. Also schleunigst zum A-Amt nicht dass du noch Ärger bekommst, weil du den Umzug nicht gemeldest hast und die dir eine Sperre reinhauen. Jeder Tag zählt.