Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen

  • Als ich meinen neuen Bewilligungsbescheid für HartzIV abgab, mußte ich die jüngste Betriebskostenabrechnung vorlegen.
    Nun kriege ich ein Schriftstück vom Landesarbeitsamt Kiel, ich hätte UNRECHTMÄSSIG Einkommen erworben; sprich: ICH BIN JETZT KRIMINELL; WEIL ICH SPARSAM MIT HEIZUNG UND WASSER UMGEGANGEN BIN!!
    Ein fristgemäßer Einspruch hatte keinen Zweck..
    Kennt jemand ein RECHTSGÜLTIGES Urteil für DIESEN Fall?
    Denn ich sehe nicht ein, das DAS als Einkommen angerechnet wird, die Eigenheimzulage;DIE MONATLICH GEZAHLT WIRD; aber nicht..
    ich möchte mal wissen, was UNSERE Abgeordneten sich da reingezogen haben.. ::)


    ..ich WILL AUCH WAS DAVON HABEN.. ;)


    L.G. B.G.

  • Hallo BG-SN ,,


    Nebenkosten gehören zu den Kdu (Kosten der Unterkunft) und werden ja demanch auch übernommen. Wenn dir hier nun ein Guthaben entstanden ist, so ist dies anzugeben.................ist leider so. Im Umkehrfall werden ja uch Nachzahlungen an Nebenkosten übernommen.


    Gruß
    kätzchen35

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